Die nächste Stufe des Luftreinhalteplans für Stuttgart greift seit dem 1. Januar. Im März wird es ernst: Das sind die Pläne der Verkehrsüberwachung und der Polizei.

Stuttgart - Zwei Monate Schonfrist haben Fahrer von Dieselautos mit Euronorm 5 und schlechter noch gehabt: Seit Januar ist das streckenbezogene Verkehrsverbot in Kraft. Vom 1. März an wird es ernst. Nun werden die Verkehrsüberwachung der Stadt und die Polizei die neue Regelung, die den Vorgaben des Landes für den Luftreinhalteplan entspricht, bei ihren Kontrollen berücksichtigen, teilt die Stadt Stuttgart mit.

 

Das Verbot gilt auf teilen der Bundesstraßen 14 und 27 im Stadtgebiet

Betroffen sind zwei Abschnitte der Bundesstraße 14, und zwar an der Straße Am Neckartor zwischen dem ADAC bis zur Cannstatter Straße/Heilmannstraße und an der Hauptstätter Straße zwischen Österreichischem Platz und Marienplatz. Auch an der B 27 sind es zwei Bereiche: an der Charlottenstraße, Hohenheimer Straße und Neue Weinsteige im Bereich zwischen Charlottenplatz und der Kreuzung Obere Weinsteige/Jahnstraße sowie an der Heilbronner Straße von der Kriegsberg- bis zur Wolframstraße. Die Strecken zu kreuzen ist erlaubt. Weitere Informationen stehen im Netz auf www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot.

Die Stadt und die Polizei werden die Kontrollen so handhaben, wie sie das auch bislang bei den Fahrverboten auch schon machen. „Wir werden keine extra Kontrollen ansetzen“, sagt der Polizeisprecher Tobias Tomaszewski. Die Verkehrspolizei werde jedoch bei anderen Kontrollen, wenn diese an den neu ausgewiesenen Abschnitten angesetzt sein sollten, darauf achten, ob das Verbot verletzt wurde. Kontrollen der Verkehrspolizei sind grundsätzlich auf die Unfallvermeidung ausgelegt. Themen sind demnach die Gurtpflicht, Geschwindigkeit, Alkohol und Drogen und Ablekung durch Handy oder andere Geräte. Die Stadt gleicht bei Verstößen, die ihre Verkehrsüberwachung entdeckt die Fahrzeugdaten ab. Das könn Tempoverstöße oder Fahren trotz Rot zeigender Ampel sein. Kommt beim Abgleich mit den Zulassungsdaten ein Fahrverbotsverstoß heraus, wird dieser geahndet. Das Bußgeld beträgt 20 Euro.