Boris Palmer war im November in Tübingen mit einem Studenten aneinandergeraten, weil dieser die Nachtruhe gestört haben soll. Nun wird der Oberbürgermeister für sein Verhalten gerügt.

Tübingen - Im Streit mit einem Studenten hätte der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) nach Ansicht des Regierungspräsidiums (RP) diesen nicht fotografieren dürfen. Palmer habe damit gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen, heißt es in einer Mitteilung der Behörde vom Dienstag.

 

Palmer war im November in seiner Stadt mit einem Studenten aneinandergeraten, weil dieser ihn beschimpft und die Nachtruhe gestört haben soll. Im Verlauf der Auseinandersetzung zückte Palmer seinen Dienstausweis und machte Fotos mit dem Handy, um die Personalien des Mannes festzustellen. Das RP hat den Fall als zuständige Behörde geprüft, weil eine Zeugin Fachaufsichtsbeschwerde gegen Palmer eingereicht hatte.

Bei einem Gespräch im Januar hatte der Tübinger Regierungspräsident Klaus Tappeser (CDU) Palmer bestätigt, dass er als Oberbürgermeister bei möglichen Ordnungswidrigkeiten die Identität von Verdächtigen feststellen dürfe. In der fraglichen Situation fehlte es aber an einer „hohen Gemeinschädlichkeit“, die Palmer auch zum Anfertigen eines Lichtbilds berechtigt hätte, so die abschließende Bewertung des Regierungspräsidiums. Sanktionen werden Palmer von der Behörde nicht auferlegt, sagte ein RP-Sprecher am Dienstag.