Das Bundeswirtschaftsministerium hat eingesehen, dass Änderungen am Konzept unvermeidlich sind. Der SPD-Wirtschaftsmann Heil bringt das auf den Nenner: „Die Grundlinie steht. Auf dem Weg zum Kabinettsentwurf wird sich aber noch das ein oder andere verändern.“ Am 9. April will Gabriel den Gesetzentwurf zur EEG-Novelle im Kabinett absegnen lassen. Dann ist klar, wie viel Gabriel in dem Entwurf noch stehen wird.

 

Einige Änderungen zeichnen sich ab. In den Koalitionsfraktionen bestehen massive Bedenken gegen das Vorhaben, den von Unternehmen auf dem Betriebsgelände selbst erzeugten Strom zu belasten. In dieser Sache sind die Vorstandschefs mehrerer Konzerne in Berlin vorstellig geworden. Der so genannte Eigenverbrauch von Unternehmen ist bisher von der EEG-Umlage befreit. Dieses Privileg soll nach Gabriels Plänen auch für bestehende Anlagen teilweise fallen. Sein Argument: Die Entsolidarisierung müsse ein Ende haben. Die Wirtschaft befürchtet in diesem Fall Belastungen von 500 Millionen Euro jährlich. „Wir müssen mit Augenmaß herangehen und dürfen nicht Unternehmen rasieren, die wir in Deutschland brauchen“, sagte der SPD-Mann Heil. Das meint auch die Union.

Auch beim Thema Windkraft zeigt sich das Wirtschaftsministerium kompromissbereit. Gabriels Plan sah vor, jährlich nur Windräder mit einer Leistung von höchstens 2,5 Gigawatt in Betrieb zu nehmen. Inzwischen wird überlegt, diese Obergrenze als Nettogröße zu definieren. Wenn alte Windräder durch neue, effizientere Anlagen ersetzt werden, könnte diese Kapazität unberücksichtigt bleiben.

Mit diesen Zugeständnissen will Gabriel den Gegnern den Wind aus den Segeln nehmen. Ob das reicht, ist offen. Für die kommende Woche haben Verbände der erneuerbaren Energien zur Protestkundgebung vor dem Wirtschaftsministerium in Berlin aufgerufen. Sie lehnen die festen Ausbaukorridore ab. Dass sich diese Interessengruppen Gehör verschaffen können, haben schon Gabriels Vorgänger erfahren.

Als wären das nicht schon genug Probleme, schwelt auch noch der Streit zwischen Berlin und Brüssel. Die EU sieht die Ausnahmeregelungen für die Industrie bei der EEG-Umlage als unerlaubte Beihilfen an. Vom Ausgang dieses Konflikts hängt viel für den Industriestandort ab.

Einige Änderungen zeichnen sich ab. In den Koalitionsfraktionen bestehen massive Bedenken gegen das Vorhaben, den von Unternehmen auf dem Betriebsgelände selbst erzeugten Strom zu belasten. In dieser Sache sind die Vorstandschefs mehrerer Konzerne in Berlin vorstellig geworden. Der so genannte Eigenverbrauch von Unternehmen ist bisher von der EEG-Umlage befreit. Dieses Privileg soll nach Gabriels Plänen auch für bestehende Anlagen teilweise fallen. Sein Argument: Die Entsolidarisierung müsse ein Ende haben. Die Wirtschaft befürchtet in diesem Fall Belastungen von 500 Millionen Euro jährlich. „Wir müssen mit Augenmaß herangehen und dürfen nicht Unternehmen rasieren, die wir in Deutschland brauchen“, sagte der SPD-Mann Heil. Das meint auch die Union.

Auch beim Thema Windkraft zeigt sich das Wirtschaftsministerium kompromissbereit. Gabriels Plan sah vor, jährlich nur Windräder mit einer Leistung von höchstens 2,5 Gigawatt in Betrieb zu nehmen. Inzwischen wird überlegt, diese Obergrenze als Nettogröße zu definieren. Wenn alte Windräder durch neue, effizientere Anlagen ersetzt werden, könnte diese Kapazität unberücksichtigt bleiben.

Mit diesen Zugeständnissen will Gabriel den Gegnern den Wind aus den Segeln nehmen. Ob das reicht, ist offen. Für die kommende Woche haben Verbände der erneuerbaren Energien zur Protestkundgebung vor dem Wirtschaftsministerium in Berlin aufgerufen. Sie lehnen die festen Ausbaukorridore ab. Dass sich diese Interessengruppen Gehör verschaffen können, haben schon Gabriels Vorgänger erfahren.

Als wären das nicht schon genug Probleme, schwelt auch noch der Streit zwischen Berlin und Brüssel. Die EU sieht die Ausnahmeregelungen für die Industrie bei der EEG-Umlage als unerlaubte Beihilfen an. Vom Ausgang dieses Konflikts hängt viel für den Industriestandort ab.