Der Streit um den Tweet des Rechtsausschussvorsitzenden Stephan Brandner zeigt: die Parlamente müssen über ihre Regeln neu nachdenken, kommentiert Katja Bauer.

Berlin - Seit die AfD in die Parlamente eingezogen ist, stellt sich eine Frage immer wieder neu: Müssen die anderen Parlamentarier aus demokratischem Prinzip der AfD alle parlamentarisch angestammten oder vereinbarten Rechte gewähren? Ein Beispiel ist der vakante Posten des Bundestagsvizepräsidenten. Das geht so nicht, sagen die einen, die Partei hat ein Recht darauf. Das geht gar nicht anders, sagen die anderen, denn trotz dieses Rechts entscheidet jeder, ob er es mit seinem Gewissen vereinbaren kann, einen konkreten Kandidaten zu wählen. Und im Bundestag sagt die Mehrheit: Nein.