Nächste Wendung im Streit um die geplante Corona-Kundgebung in Berlin: Erst kippt ein Gericht das Verbot, jetzt beschwert sich die Polizei darüber – zumindest über die geplante Abschlusskundgebung.

Berlin - Die Berliner Polizei hat beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Beschwerde gegen die vom Verwaltungsgericht erteilte Erlaubnis für die Corona-Abschlusskundgebung am Samstag eingelegt. Dies sagte ein OVG-Sprecher am Freitag der Nachrichtenagentur AFP. Die Beschwerde beziehe sich zunächst nur auf die Abschlusskundgebung und nicht auf den von einem weiteren Anmelder beantragten Demonstrationszug. Zu diesem Aufzug gab es demnach zunächst noch keinen Beschluss des Verwaltungsgerichts, er wurde für den Abend erwartet.

 

Hinter den Protesten gegen die Corona-Maßnahmen steht die Initiative Querdenken 711. Die Berliner Senatsverwaltung für Inneres hatte am Mittwoch mehrere für das Wochenende geplante Demonstrationen von Gegnern und Kritikern der Corona-Auflagen verboten. Dagegen legten die Anmelder am Donnerstag Beschwerde beim Berliner Verwaltungsgericht ein.

Das Gericht hob das Verbot der Kundgebung mit der Begründung wieder auf, der Anmelder habe durch die Bereitstellung von 900 Ordnern und hundert Deeskalationsteams „hinreichende Vorkehrungen“ getroffen. Es sei nicht zu erkennen, dass er das Abstandsgebot bei der für 22.500 Menschen angemeldeten Veranstaltung „bewusst missachten“ werde.

Bereits am 1. August hatten in Berlin mehr als 20.000 Menschen demonstriert, dabei wurden Hygieneauflagen bewusst missachtet. Neben Corona-Leugnern und radikalen Impfgegnern waren auch viele Teilnehmer mit eindeutig rechtsgerichteten Fahnen oder T-Shirts in der Menge zu erkennen.