Das Bürgerbegehren zur Rettung des Bädles in Asperg hat keinen vernünftigen Finanzierungsvorschlag, sagt das Verwaltungsgericht Stuttgart. Die Bürgerinitiative dazu hofft nun auf neue Mehrheiten im Gemeinderat.

Asperg - Keine Überraschung, aber dennoch eine Enttäuschung – so beschreibt Ottmar Breckel die Reaktion der Bürgerinitiative „Rettet das Bädle“ in Asperg auf die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Stuttgart, die die Stadtverwaltung und die Bürgerinitiative Anfang dieser Woche erreicht hat. „So schlecht sind wir ja gar nicht gelegen“, sagt Breckel, der Sprecher der Initiative und Leiter der Abteilung Schwimmen im TSV Asperg. „Aber auch wenn wir Teilerfolge errungen haben, bringt uns das am Ende nichts.“

 

Die Urteilsbegründung ist bislang der letzte Schritt in einem jahrelang andauernden Streit zwischen Bürgern, die das Asperger Lehrschwimmbecken erhalten wollen und der Stadt, die es abreißen und das Grundstück verkaufen will, um damit auch den Neubau einer Sporthalle zu finanzieren. Die Initiative strengte ein Bürgerbegehren an, das die Verwaltung und anschließend auch der Gemeinderat (mit einer Stimme Mehrheit) als unzulässig ablehnten. Das Verwaltungsgericht gab der Stadt anschließend Recht.

Die Klage sei zulässig, aber unbegründet

Die Klage der Initiative gegen die Ablehnung sei zulässig, aber unbegründet, heißt es nun in der Urteilsbegründung. Der Kostendeckungsvorschlag der Bürgerinitiative sei unzulässig. „Völlig unbestimmt“ sei der Vorschlag, die Kosten der Teilsanierung des Schwimmbads und die Betriebskosten durch Umschichtungen oder Zurückstellungen im Haushalt zu decken. Ebenso unbestimmt sei der Vorschlag, dass beim Neubau der Sporthalle bis zu 2,5 Millionen Euro von insgesamt 6,5 Millionen Euro eingespart werden könnten. Die Zahlen der Stadt hierzu seien „nicht überzogen“, die Annahme der Kläger hingegen „nicht plausibel“.

Ottmar Breckel kann diese Argumentation des Gerichts nicht ganz nachvollziehen: „Wenn wir schon eine schwammige Kostenfinanzierung von der Stadt bekommen, wie sollen wir dann eine Berechnung auf Heller und Pfennig bringen?“ Wie die Bürgerinitiative „Rettet das Bädle“ mit der Urteilsbegründung umgehen wird, steht noch nicht fest. Der Vorstand des Fördervereins des Bädles wolle sich nach der Wahl mit dem Anwalt beraten. Der Förderverein wurde August 2017 gegründet – auch wegen des damals drohenden Gerichtsverfahrens und den Prozesskosten.

Bekommen die Befürworter eine Mehrheit im Gemeinderat?

Die Bürgerinitiative blickt jedoch auch auf die Wahl selbst. Denn durch die könnte sich laut Breckel eine „andere Konstellation“ im Gemeinderat ergeben. Sprich: Jene Fraktionen, die auch schon in der Vergangenheit für die Erhaltung des Bädles gestimmt haben, könnten dann in der Mehrheit sein. Aktuell haben die Abriss-Befürworter aus CDU und Grünen mit zehn Sitzen eine Mehrheit gegen Freie Wähler und SPD, die beide das Lehrschwimmbecken retten wollen. Es tritt aber auch die FDP in Asperg an, und die ist laut Breckel klar „pro Bädle“. Er selbst sitzt mittlerweile auch als Nachrücker für die SPD im Gemeinderat.

Der 2017 gewählte Bürgermeister Christian Eiberger möchte an dem rechtlich bindenden Entschluss des Gemeinderats nichts ändern. Er plädiert dafür, schnell die neue Sporthalle zu bauen – die dann um ein Lehrschwimmbecken erweitert werden kann. Die Schwimmvereine befürchten, dass es dann zu spät ist für den Schwimmsport in Asperg.