Der Nabu und die Landeswasserversorgung haben vor drei Gerichten erstritten, dass die Öffentlichkeit erfahren darf, wie viele Spritzmittel im Südwesten ausgebracht werden. Die Bauern sehen das mit Sorgen – und das Land ist in Berufung gegangen.

Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Stuttgart - Ida Hartmann hält es für falsch, wenn die Landwirte künftig alle ihre Daten zu Pflanzenschutzmitteln veröffentlichen müssten, selbst wenn dies in anonymisierter Form geschehen sollte: Die Sprecherin des Landesbauernverbandes Baden-Württemberg ist nämlich überzeugt, dass man die nackten Zahlen gar nicht richtig interpretieren könne. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln hänge immer vom Wetter in einem Jahr ab oder vom Auftreten einzelner Schädlinge: „Die Einsatzmenge schwankt von Jahr zu Jahr und sagt nichts über den verantwortungsvollen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln aus“, betont Hartmann. Die Landwirte befürchteten deshalb, dass die Daten nicht vorurteilsfrei verwendet werden und dass diese womöglich auch unsachlich kommentiert würden.

 

Dennoch könnte es bald so kommen, dass die Bauern ihre Statistiken zum Einsatz von Spritzmitteln weitergeben müssen: Der Naturschutzbund Baden-Württemberg (Nabu) und die Landeswasserversorgung (LW) haben in drei von insgesamt sechs Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in Freiburg, Stuttgart und Karlsruhe Recht erhalten: Das Land müsse die Zahlen herausgeben, selbst wenn sie diese zuvor erst bei den Landwirten abfragen müsse, so der Tenor. Die weiteren drei Verfahren waren zurückgestellt worden, um den Ausgang der ersten abzuwarten. Bisher gibt es lediglich bundesweite Zahlen, wie viele Pflanzenschutzmittel verkauft worden sind; landesweite oder gar lokale Daten existieren nicht.

Da Pestizide eine der Ursachen für das Insekten- und Vogelsterben sei, könne dieser Umstand nicht länger akzeptiert werden, sagt Nabu-Landeschef Johannes Enssle. Das eigentliche Ziel sei es deshalb, in diesem wichtigen Umweltbereich Transparenz herzustellen. Es gehe aber durchaus auch um eine Kontrollmöglichkeit. Mit den Daten könne man künftig zum Beispiel feststellen, wenn im Weinbau bei feuchter Witterung in einem Gebiet mehr Spritzmittel als empfohlen ausgebracht würden – dann könne man das Gespräch mit den Wengertern suchen und Lösungen erarbeiten. Ein anderes Beispiel sei der Federsee, wo vor einigen Jahren große Mengen eines Herbizids entdeckt worden seien: Mit den Daten hätte man schauen können, welche Landwirte dieses Mittel verwendet haben, um dies dann den Behörden zu melden.

Aber genau diese Kontrolle durch Umweltverbände dürften die Bauern fürchten – sie sehen sich sowieso schon in vielerlei Hinsicht an den Pranger gestellt und glauben, dass sie in der Öffentlichkeit vorschnell verurteilt werden könnten. Ida Hartmann: „Alle Betriebe, die Pflanzenschutzmittel einsetzen, müssen diese nach strengsten Vorgaben verwahren und lagern. Dies wird regelmäßig von den Landwirtschaftsämtern im Rahmen allgemeiner Betriebskontrollen überprüft. Verstöße werden streng geahndet.“ Insofern gebe es bereits einen funktionierenden Kontrollmechanismus. Dem widerspricht Johannes Enssle. Es werde in der Praxis viel zu selten kontrolliert. Der Fall Federsee sei zum Beispiel gar nicht verfolgt worden – da es sich um ein Naturschutzgebiet handelt, sei sogar das grün geführte Umweltministerium zuständig gewesen: „Es kann doch nicht sein, dass die Behörde mit den Schultern zuckt, wenn jemand einen gefährlichen Stoff in den See kippt.“

Grundsätzlich ist aber natürlich Agrarminister Peter Hauk (CDU) zuständig – und er wehrt sich heftig gegen die Herausgabe der Daten. In allen drei Verfahren ist das Land in Berufung gegangen, obwohl die Gerichte so gut wie alle Argumente des Landes abgeschmettert hatten. Zwei Punkte führt das Ministerium darüber hinaus an. Erstens habe man doch mit den Umweltverbänden seit diesem Jahr eine Vereinbarung, dass der Pestizideinsatz bis 2030 möglichst halbiert werden soll; um eine Grundlage repräsentativer Daten zu erhalten, werden derzeit Höfe gesucht, die ihre Zahlen zu Pflanzenschutzmitteln einspeisen. Das genüge nicht, um wie oben beschrieben einzelnen Verstößen nachgehen zu können, widerspricht der Nabu.

Zweitens argumentiert Jürgen Wippel, der Sprecher des Agrarministeriums, dass es sich beim Pflanzenschutzgesetz, in dem der Paragraf 11 die Informationspflicht regelt, um Bundesrecht handle – das Land könne sich darüber gar nicht hinwegsetzen. In dem Paragrafen wird etwa „ein berechtigtes Interesse“ als Voraussetzung angegeben, Einsicht zu erhalten. Doch in allen drei Gerichtsurteilen haben die Richter betont, dass die europäische Pflanzenschutzverordnung und auch das baden-württembergische Umweltverwaltungsgesetz den Standpunkt des Nabu und der LW stützten; und EU-Recht stehe höher als Landesrecht. Dies ist für das Agrarministerium deshalb ein wichtiger Punkt gewesen, um in Berufung zu gehen: Diesen Rechtswiderspruch müsse man zunächst klären, bevor man so sensible Daten herausgebe, so Wippel. Johannes Enssle vermutet etwas anderes: „Peter Hauk will nicht europaweit derjenige Minister sein, der einen Kniefall vor der Umweltlobby machen muss – deshalb will das Land von den Gerichten gezwungen werden, die Zahlen zu veröffentlichen.“

Schon heute müssen die Landwirte bezüglich der Pflanzenschutzmittel folgende Punkte dokumentieren: die genaue Bezeichnung des Mittels laut Herstellerangaben; die ausgebrachte Menge; die Fläche, auf der das Mittel angewandt wurde; die Kulturpflanze, für die das Mittel verwendet wurde; sowie das Datum der Anwendung. Diese Aufzeichnungen müssen drei Jahre im Betrieb aufbewahrt werden und auf Anfrage der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt werden. Der Nabu argumentiert, dass diese Daten künftig lediglich in eine zentrale Datenbank statt in eine Tabelle auf dem heimischen Computer eingetragen werden müssten; es gebe deshalb kaum einen Mehraufwand. Ida Hartmann ist auch hier skeptisch: „Die landwirtschaftlichen Betriebe unterliegen bereits jetzt einem erheblichen Dokumentationsaufwand. Zudem sind Fragen des Datenschutzes und der anonymisierten Übermittlung ungeklärt.“