Nach der jüngsten Niederlage vor Gericht sah der Verkehrsminister erst einmal keine rechtliche Handhabe mehr gegen schärfere Diesel-Fahrverbote in Stuttgart. Ministerpräsident Kretschmann sieht das anders - er will dem Gericht neue Messungen vorlegen.

Stuttgart - Das Land will noch im Laufe des Jahres einen erneuten Versuch starten, um Fahrverbote in der Stuttgarter Innenstadt so schnell wie möglich aufzuschieben. „Wenn die Schadstoffwerte an allen Messstellen unter den EU-Grenzwerten liegen und wir in den grünen Bereich kommen, werden wir das den Gerichten vorlegen“, kündigte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) an. Ziel sei es, die Justiz in einem neuen Eilverfahren darum zu bitten, ihre bisherige Ablehnung zu revidieren. „Wenn die Faktenlage entsprechend ist, können wir das noch in diesem Jahr anstrengen“, sagte der Regierungschef der Deutschen Presse-Agentur.

 

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Fahrverbote für Euro-5-Diesel sind in Stuttgart seit dem 1. Juli dieses Jahres festgeschrieben. Das Land will sie eigentlich nicht, es ist aber durch ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2017 dazu gezwungen. Die grün-schwarze Koalition setzt sich mit einer sogenannten Vollstreckungsabwehrklage gegen dieses Urteil zur Wehr.

Eilantrag gegen Fahrverbote war gescheitert

Einen Eilantrag, mit dem die zonalen Euro-5-Diesel-Fahrverbote bis zu einem abschließenden Gerichtsurteil ausgesetzt werden sollten, hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart zwar abgelehnt. Die Richter hatten allerdings betont, dass zur Erfüllung der Vorgaben nicht zwingend Fahrverbote in der gesamten Stuttgarter Umweltzone nötig seien. Außerdem lässt die 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Stuttgart ein Hintertürchen offen: „Sollte der 3-Monatswert im April 2020 prognostisch ergeben, dass der Grenzwert im Jahresmittel 2020 eingehalten wird, wird von der Maßnahme M1 mangels Erforderlichkeit abgesehen“, heißt es dort. Die Maßnahme M1 umfasst das zonale Verbot für Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Abgasnorm Euro 6.

Kretschmann zeigte sich optimistisch: „Die Werte sind drastisch runtergegangen und werden weiter runtergehen, vor allem weil die Flotte sich erneuert und die Emissionen durch die modernen Dieselmotoren spürbar abnehmen.“ Alle anderen rechtlichen Möglichkeiten sind nach Ansicht des Ministerpräsidenten bis zur Entscheidung über die Abwehrklage ausgeschöpft. „Das ist ausgemostet“, sagte er.

CDU verlangt mehr Einsatz vom Verkehrsminister

Den Koalitionspartner hat Kretschmann dabei im Boot, wenngleich die CDU auch nicht mit Kritik am grünen Verkehrsminister Winfried Hermann spart: „Die Luftqualität in Stuttgart ist so gut wie nie. Aktuelle Messungen zeigen, dass die Grenzwerte unterschritten werden“, sagte CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart der dpa. Das habe das Gericht ausdrücklich anerkannt. Deshalb müsse Hermann so bald wie möglich ein Gutachten in Auftrag geben, damit die Ist-Werte für das ganze Jahr hochgerechnet werden könnten. „Denn genau das hat den Richtern gefehlt. Und es wäre für die Bürgerinnen und Bürger jetzt nicht mehr nachvollziehbar, wenn wir weitere Fahrverbote verhängen würden. Ich erwarte da mehr Einsatz vom Verkehrsministerium“, sagte Reinhart.

Das sieht Innenminister Thomas Strobl ähnlich. Es sei nun oberste Pflicht, die von den Richtern aufgezeigten Mängel in dem Antrag zu beheben, die notwendigen Daten zu erheben und dem Gericht erneut vorzutragen, heißt es in einem Brief Strobls an Hermann. Das Gericht habe klar aufgezeigt, dass Fahrverbote vermeidbar seien.

Wegen der geltenden zonalen Fahrverbote für Euro-5-Diesel werden derzeit an rund 160 Standorten Schilder aufgestellt. Sie gelten im Stuttgarter Talkessel und in den Stadtbezirken Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen - der sogenannten kleinen Umweltzone. Bis Anfang September sollen alle Schilder stehen. Kontrolliert und sanktioniert wird auf Bitten des Verkehrsministeriums wohl erst ab Oktober. Die Stadt Stuttgart spricht von einer dreimonatigen Übergangsfrist. Ab Oktober droht bei Verstößen ein Bußgeld von 100 Euro plus Verwaltungsgebühren in Höhe von 28,50 Euro.