Reinhold Schaff muss eine Gebühr an das Landratsamt entrichten, obwohl er sich nichts zu Schulden hat kommen lassen.

Renningen - Jeder, der ein Auto besitzt, kennt das. In jedem Jahr zum 30. November kann man die Versicherung wechseln. Dann konsultiert man schon mal ein Vergleichsportal im Internet oder einen Berater und lässt sich ein besseres Angebot geben. So hat es im vergangenen Jahr auch der Renninger Reinhold Schaff getan – und bleibt jetzt wahrscheinlich ohne eigenes Verschulden auf Kosten von 43 Euro sitzen.

 

Am 4. Mai, einem Samstag, ist Schaff ein Schreiben des Landratsamts Böblingen ins Haus geflattert. „Da war erst mal mein ganzes Wochenende versaut“, erinnert er sich. Mit dem Brief forderte die Behörde den Renninger auf, schnellstens eine Haftpflichtversicherung für sein Auto abzuschließen. Sonst werde die Polizei das Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen. Eine „Anordnungsgebühr“ von 43 Euro verlangte das Landratsamt außerdem.

In der Tat hatte Reinhold Schaff Ende 2018 die Versicherung gewechselt. Weil er für seinen Porsche nur ein Saisonkennzeichen besitzt, dieser also nur von April bis September zugelassen ist, war der Fall erst jetzt im April aufgefallen.

„Kein Fehler“

Aber was hat das Landratsamt damit zu tun? „Es handelte sich nicht um einen Fehler, die Verfügung war gerechtfertigt“, beteuert die dortige Pressesprecherin Simone Hotz auf Nachfrage. In Deutschland ist es Pflicht, für sein Auto eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Zuständig für die Kontrolle sind die Zulassungsstellen der Landratsämter.

Wenn nun ein Halter eine solche Versicherung abschließt, meldet der Versicherer das an den „Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft“ (GDV). Von dort geht die Meldung weiter an die Landratsämter. Bei einem Versicherungswechsel passiert folgendes: Die alte Versicherung teilt die Kündigung dem GDV mit, von dort geht sie weiter an die Landratsämter. So war es auch im Fall von Reinhold Schaff, erklärt die Pressesprecherin. „Unsere Zulassungsstelle hat eine Anzeige über den fehlenden Versicherungsschutz von der GDV erhalten und korrekterweise die Verfügung erlassen. Erst drei Tage später kam die Meldung über den korrekten Versicherungsschutz.“

Man sei jedoch verpflichtet, jeweils am Tag des Eingangs einer Anzeige unverzüglich zu reagieren. Deshalb hatte Schaff die Verfügung zur Außerbetriebsetzung seines Autos erhalten – obwohl er längst eine neue Versicherung abgeschlossen hatte.

„Der normale KfZ-Halter wird hier abgezockt“

„Das ist doch ein Ärgernis“, schimpft der Renninger. „Der normale KfZ-Halter wird hier abgezockt und darf Gebühren zahlen – obwohl er sich nichts hat zu Schulden kommen lassen.“ Das will Reinhold Schaff nicht auf sich beruhen lassen, deshalb hat er über seine Rechtsschutzversicherung den Anwalt Günter Göppl von der Leonberger Kanzlei Flegl-Rechtsanwälte eingeschaltet.

Wegen 43 Euro? „Es geht mir ums Prinzip“, sagt Schaff. Es gehe nicht, dass sich eine Behörde hier auf Kosten der Bürger bereichere. Viele Fälle dieser Art seien ihm aber nicht bekannt, sagt der Anwalt Günter Göppl: „Das kann natürlich auch daran liegen, dass viele Bürger die 43 Euro ohne großen Widerspruch zahlen.“ Der Verkehrsrechtler jedenfalls habe alle Akten zu dem Fall angefordert und werde prüfen, was man machen könne, berichtet er.

„Das Landratsamt Böblingen könnte sich natürlich kulant zeigen“, sagt Günter Göppl. Dort besteht man aber auf der Zahlung der 43 Euro. „Wir können die Gebühr nicht erlassen, da es sich hier nicht um einen Fehler handelt“, erklärt die Pressesprecherin Simone Hotz.