Ob Hotelgast oder Rucksacktourist: alle müssen am Bodensee Kurtaxe zahlen. Nur die Inhaber von Bootsliegeplätzen nicht. Das dürfte sich jetzt ändern – trotz eines juristischen Erfolgs der Wassersportler.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Kressbronn/Mannheim - Wer am Bodensee ein Boot liegen hat, muss künftig wohl Kurtaxe zahlen. Zwar hat der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof (VGH) eine entsprechende Kurtaxesatzung der Gemeinde Kressbronn (Bodenseekreis) in einem jetzt ergangenen Urteil für ungültig erklärt. Doch im Kleingedruckten zeigen die obersten Verwaltungsrichter des Landes auf, wie die Gemeinden trotzdem zu ihrem Geld kommen könnten (AZ: 2 S 2801/19).