Das Landhaus „Huis Dorn“ in den Niederlanden war der letzte Wohnsitz des abgedankten Kaisers Wilhelm II. Die Hohenzollern-Familie hatte 2014 die Rückgabe des Hauses gefordert – vergeblich, wie jetzt bekannt wurde.

Den Haag - Die Hohenzollern-Familie hat vergeblich in den Niederlanden die Rückgabe des letzten Wohnsitzes des ehemaligen Kaisers Wilhelm II., „Huis Doorn“, gefordert. Über eine Anwaltskanzlei haben die Hohenzollern 2014 dem niederländischen Staat mit einer Klage gedroht, sollte ihren Ansprüchen nicht stattgegeben werden. Das geht aus dem jetzt vom Kulturministerium in Den Haag veröffentlichten Briefwechsel hervor. Die damalige Kulturministerin Jet Bussemaker wies die Ansprüche aber zurück. Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hat zuerst über den Fall berichtet.

 

In Den Haag fand die Familie, wie nun deutlich wird, kein Verständnis. Auf die Forderung nach Rückgabe, die im September 2014 beim Ministerium einging, antwortete die Ministerin im Mai 2015: „Nach Abstimmung mit den betroffenen Ministerien kann ich Ihnen berichten, dass es nach Auffassung des Staates keinen Grund gibt, der Forderung Ihres Mandanten nachzukommen.“

Auch Rückgabe von Kunstgegenständen verlangt

Der letzte deutsche Kaiser, Wilhelm II. (1859-1941) war 1918 am Ende des Ersten Weltkrieges zur Abdankung gezwungen worden und in die Niederlande geflohen. Dort kaufte er das für seine Verhältnisse bescheidene Landhaus Doorn bei Utrecht. Der frühere Kaiser lebte im Haus Doorn bis zu seinem Tod im Jahr 1941. Auf dem Grundstück wurde er auch in einem Mausoleum beigesetzt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Landhaus und Grundstück vom niederländischen Staat konfisziert. Das Haus, das wie zu Lebzeiten von Wilhelm eingerichtet ist, ist ein Museum.

Auch in Deutschland gibt es Forderungen der Hohenzollern, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der damaligen sowjetischen Besatzungszone enteignet wurden. Seit 2014 verhandelten der Bund sowie die Länder Berlin und Brandenburg jahrelang mit den Hohenzollern über mögliche Rückgaben und Entschädigungen. Das Land Brandenburg hatte eine Entschädigung auf Basis des Einigungsvertrages abgelehnt. Dagegen klagen die Hohenzollern. Das Haus Hohenzollern hatte zudem die Rückgabe von Kunstgegenständen, ein Wohnrecht in Schloss Cecilienhof, Schloss Lindstedt oder der Villa Liegnitz in Potsdam verlangt.