Weil eine 76 Jahre alte Frau einen streunenden Kater namens Findus trotz eines Verbots jahrelang in ihrem Schrebergarten versorgte, sollte sie ihre Parzelle räumen. Nun wurde der Streit vor dem Heilbronner Amtsgericht verhandelt.

Heilbronn - Ein heftiger Streit um einen streunenden Kater in einer Kleingartenanlage ist mit einem Vergleich beigelegt worden. Das teilte ein Sprecher des Amtsgerichts in Heilbronn am Donnerstag mit. Weil eine 76 Jahre alte Frau den Kater namens Findus trotz eines Verbots jahrelang in ihrem Schrebergarten versorgte, sollte sie nach dem Willen des Gartenvereins ihre Parzelle räumen.

 

Der Vergleich sieht vor, dass Rentnerin eine Katzenklappe mit elektronischem Chip in ihr Gartenhaus einbauen muss. Zudem muss der Kater einen Chip implantiert bekommen. Damit soll dem Sprecher zufolge sichergestellt werden, dass nur Findus hineingelangt. Um andere streunende Katzen darf sich die Frau in der Kleingartenanlage nicht mehr kümmern.