Sie wollten sich gegenseitig als Gesellschafter des Suhrkamp-Verlages ausschließen, doch damit sind Ulla Unseld-Berkéwicz und ihr Kontrahent Hans Barlach vor Gericht gescheitert. Die Dauerfehde geht also weiter.

Sie wollten sich gegenseitig als Gesellschafter des Suhrkamp-Verlages ausschließen, doch damit sind Ulla Unseld-Berkéwicz und ihr Kontrahent Hans Barlach vor Gericht gescheitert. Die Dauerfehde geht also weiter.

 

Frankfurt/Main - Kein Ende der Dauerfehde beim Suhrkamp-Verlag: Mehrheitsgesellschafterin Ulla Unseld-Berkéwicz und ihr Kontrahent Hans Barlach sind mit dem Versuch gescheitert, sich gegenseitig als Gesellschafter des Verlags auszuschließen. Das Landgericht Frankfurt wies am Mittwoch zwei entsprechende Klagen zurück.

Zwar hätten beide Seiten erhebliche Treuepflichtverletzungen zum Nachteil des Verlags begangen, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Bundesgerichtshof habe für einen solchen Fall jedoch entschieden, dass dann nur die Auflösung der Gesellschaft verbleibe, nicht aber der Ausschluss eines Gesellschafters. Barlach hatte die Forderung nach einer möglichen Auflösung der Gesellschaft im Laufe des Prozesses zurückgenommen.

Der Hamburger Medienunternehmer, der über seine Medienholding 39 Prozent am Verlag hält, ist seit Jahren mit Unseld-Berkéwicz zutiefst zerstritten. Die Verlegerin ist über ihre Familienstiftung mit 61 Prozent Mehrheitsgesellschafterin.

Barlach zu Gespräch bereit

Barlach signalisierte nach der Entscheidung seine Bereitschaft zu Gesprächen über die Zukunft des Verlags. „Jetzt müssten sich die Gesellschafter an einen Tisch setzen, um über das Urteil und seine Konsequenzen zu sprechen. Wir sind dazu bereit“, sagte sein Anwalt Carl Ulrich Mayer.

Nach Auffassung des Vorsitzenden Richters Norbert Höhne hatte Unseld-Berkéwicz ihre Treuepflicht unter anderem dadurch verletzt, dass sie in Eigenregie eine Immobilie in Berlin angemietet hatte. In diesem Fall hätten normalerweise die Kommanditisten mitbestimmen müssen, sagte Höhne.

Private Anschaffungen auf Kosten der Gesellschaft?

Weiter führte er an, Unseld-Berkéwicz habe auf Kosten der Gesellschaft private Anschaffungen getätigt, unter anderem einen etwa 39.000 Euro teuren Konzertflügel. Darüber hinaus seien Kosten für Hausmeisterdienste sowie Rechtsanwälte in einem privat geführten Prozess über den Verlag abgerechnet worden. Später hatte Unseld-Berkéwicz die Anwaltskosten selbst übernommen.

Dem Miteigentümer Barlach warf das Gericht unter anderem vor, er habe den Kauf einer Immobilie für die neue Suhrkamp-Zentrale in Berlin blockiert und damit die Entwicklung des Verlags verzögert. Zudem habe er sich in einem Zeitungsinterview abschätzig über seine Kontrahentin und deren Führungsstil geäußert.

Um persönliche Forderungen gegen den Verlag abzusichern, seien von der Medienholding Barlachs vorschnell Zwangshypotheken auf eine Suhrkamp-Immobilie in Frankfurt eingetragen worden. Auch dies stellte laut Urteil einen Treuepflichtverstoß dar. Barlach, der bei der gut halbstündigen Urteilsverkündung anwesend war, nahm die Ausführungen des Gerichts ohne große Gefühlsregungen zur Kenntnis.

Gleichwohl könne das Gericht keine Abwägung der einzelnen Pflichtverstöße vornehmen, so Höhne: „Wenn beide Parteien die Schwelle einer Treuepflichtverletzung erheblich überschreiten, ist es gleich, wer sich schlimmer verhalten hat.“ Dann bleibe nur noch die Auflösung der Gesellschaft, die ein Gericht jedoch nicht ohne ausdrücklichen Antrag eines der Beteiligten festlegen könne.