Der Konzern hat einen Prozess vor dem Landesarbeitsgericht gewonnen und muss zwei ehemalige Mitarbeiter nicht wieder einstellen.

Stuttgart - Daimler hat auch ein weiteres Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht in Stuttgart gegen ehemalige Mitarbeiter gewonnen, die bei dem Konzern wieder eingestellt werden wollten. Die beiden Männer machen in Möhringen immer noch dieselbe Arbeit im Bereich Entsorgung, Reinigung und Umweltschutz wie in den neunziger Jahren, als sie bei Daimler eintraten; sie sind jetzt aber Angestellte des dänischen Konzerns ISS, der die Servicearbeiten am Standort vor zehn Jahren über einen Werkvertrag mit Daimler übernommen hat. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich dabei nicht um unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung; andernfalls hätten die Kläger den Anspruch gehabt, bei dem Entleihbetrieb – Daimler – eingestellt zu werden. Die Revision beim Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.

 

Bisher hat Daimler alle Prozesse gewonnen

Vor Gericht haben die beiden Männer im Detail geschildert, wie sie ihre Arbeit in enger Abstimmung mit Daimler-Beschäftigten, teilweise ganz kurzfristig und auf telefonischen Zuruf erledigt haben – damals und heute. Das verträgt sich nicht mit einem Werkvertrag, der eine selbstständige Arbeit verlangt. Die Gerichte fordern aber schriftliche Unterlagen, aus denen die Arbeitsanweisungen hervorgehen. Diese Belege konnten die Kläger nicht vorlegen.

Etwa 150 der gegenwärtig 600 ISS-Beschäftigten sind noch zu Daimler-Zeiten eingestellt worden. Diese Männer und Frauen sind heute überwiegend Mitte 50 und haben Angst um ihren Arbeitsplatz, weil Daimler von ISS erwartet, dass die Serviceleistungen künftig billiger erbracht werden. Mehr als zwei Dutzend Männer und Frauen bei ISS haben in den vergangenen Monaten vor dem Arbeitsgericht auf die Rückkehr zu ihrem ehemaligen Arbeitgeber Daimler geklagt. Der Konzern hat aber in der ersten Instanz alle Prozesse gewonnen, ebenso wie nun die beiden ersten in der Berufung.