Streuobstwiesen prägen die Kulturlandschaft Filderstadts. Um sie zu erhalten, müssen sie gepflegt werden. Doch die Bürokratie bremst Menschen, die sich um sie kümmern wollen.

Filderstadt - Schuppen gibt es in Filderstadt fast nur auf Köpfen. Dabei wird es auch erst einmal bleiben, denn eine Gemeinschaftsschuppenanlage auf den Streuobstwiesen kommt zur Zeit nicht zustande. In ihr sollten Geräte, die man zur Pflege und Bewirtschaftung der Streuobstwiesen braucht, untergestellt werden. Wie das Umweltschutzreferat jüngst dem Technischen Ausschuss mitteilte, fand sich dafür kein geeigneter Standort.

 

Ämter versuchen, Eigentümer zur Vermietung oder Verpachtung anzuregen

Filderstadt hält sich viel darauf zu Gute, die Kulturlandschaft der Streuobstwiesen zu erhalten. Seit 2011 gibt es immer wieder Vorstöße von Interessenten, die einen Gemeinschaftsschuppen wollen. Ihr Modell ist eine Anlage in Altdorf im Kreis Esslingen. Dort stehen zwei größere Hütten. Die zwölf in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisierten Eigentümer teilten sich die Kosten. Das Umweltreferat der Stadt Filderstadt brachte die Idee eines derartigen Geräteschuppens ins Netzwerk Streuobstwiesen ein. Dort sah man einen Bedarf für kleine Schuppen oder von Garagen. Diese sollten allerdings möglichst aus dem Bestand kommen, weil man keine Flächen dafür in Anspruch nehmen wollte.

Deshalb kamen die städtischen Ämter ins Spiel: Das Stadtplanungsamt und das Baurechtsamt versuchten Leerstände aufzuspüren und Eigentümer zur Vermietung oder Verpachtung anzuregen. Die Gespräche scheiterten, weil die Eigentümer kein Interesse hatten, oder weil sie zu hohe Mieten oder Pachtraten forderten.

14 Interessenten wollen rund 20 000 Euro investieren

Im Spätsommer 2015 wurden die 14 Interessenten nach ihrem Bedarf befragt. Elf von ihnen wollten eine Hütte in acht Meter Länge, 5,5 Meter Breite und 3,5 Meter Höhe mit Rolltor. Dafür wollten sie 20 000 Euro und mehr investieren. Einen Strich durch die Rechnung macht den Streuobstlern das Recht: Sie sind keine Landwirte und genießen deshalb keine Privilegierung, nach der sie die Schuppen in der Landschaft bauen dürfen. Außerdem bewirtschaften sie insgesamt 6,3 Hektar. Keiner erreicht alleine die geforderte Größe von 1,5 Hektar. Deshalb müsste die Gemeinde erst den Flächennutzungsplan ändern und dann über einen Bebauungsplan Baurecht schaffen.

Ein Stadtrat sagt, dass er nicht aufgeben will

Nicht mit der Ablehnung des Projekts abfinden wollte sich Richard Briem (Freie Wähler). Seine Fraktion hatte das Thema auf die Tagesordnung des Ausschusses gebracht: „Warum funktioniert das in anderen Kommunen und bei uns nicht? Ich werde keine Ruhe geben, bis wir das auch haben.“ Er wolle als Kreisrat versuchen, die Einstiegshürde für die Kommunen zu verringern, und stellte in Aussicht, dass seine Fraktion demnächst einen „modifizierten Antrag“ an die Verwaltung stellen werde.