Schlappe für Verteidigungsministerin von der Leyen. Im Streit um das umstrittene Sturmgewehr G36 muss sie vor Gericht gegen Waffenhersteller Heckler & Koch eine Niederlage einstecken. Am Schicksal der Bundeswehr-Standardwaffe wird das nichts ändern.

Koblenz -

 

Im Schadensersatz-Prozess um das umstrittene Sturmgewehr G36 hat sich der Hersteller Heckler & Koch gegen das Verteidigungsministerium durchgesetzt. Das Landgericht Koblenz wies am Freitag Forderungen des Ministeriums nach Ausgleichszahlungen für 4000 Gewehre zurück. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hatte bereits im vergangenen Jahr entschieden, alle 167 000 G36-Gewehre wegen unzureichender Treffsicherheit bei Dauerfeuer oder großer Hitze auszumustern. Es ist nicht zu erwarten, dass sie davon abrückt.

Die Affäre um das Gewehr begann vor fünf Jahren mit ersten Hinweisen auf Präzisionsprobleme. Untersuchungen kamen zu widersprüchlichen Ergebnissen. Von der Leyen gab daraufhin nach ihrem Amtsantritt 2013 ein Master-Gutachten in Auftrag, dessen Ergebnis eindeutig war: In Labortests sank die Trefferquote bei einer Temperaturveränderung um 30 Grad auf nur sieben Prozent. Gefordert werden von der Bundeswehr 90 Prozent.

Soldaten sind zufrieden

Die Soldaten sind allerdings zufrieden mit der Waffe. Das ergab eine vom früheren Wehrbeauftragten Hellmut Königshaus und dem Grünen-Verteidigungsexperten Winfried Nachtwei geleitete Befragung von rund 200 Soldaten. Alle waren sich einig: Präzisionsmängel seien beim G36 im Einsatz nie wahrgenommen worden. Im Gegenteil: Die Waffe sei leicht, bedienungsfreundlich - und sehr zuverlässig. Fazit der Kommission: „Die einsatzerfahrenen Soldaten haben die Qualifizierung des G36 als Pannengewehr widerlegt.“

Für Heckler & Koch ging es in dem Prozess auch darum, Imageschaden abzuwenden. Die Klage des Unternehmens aus Oberndorf am Neckar wurde vom Bundeswehr-Beschaffungsamt in Koblenz mit Gewährleistungsforderungen ausgelöst. Die Waffenschmiede wehrte sich dagegen mit einer so genannten „negativen Feststellungsklage“ und gewann. Die Bundeswehr könnte das Urteil allerdings anfechten.

Ausschreibung erfolgt dieses Jahr

Die Ausschreibung für die neue Waffe soll noch in diesem Jahr erfolgen. Voraussichtlich 2018 wird ein Gewehr ausgewählt. Die ersten Exemplare sollen 2020 ausgeliefert werden.