Im Rechtsstreit um die Treffsicherheit des Sturmgewehrs G36 hat sich der Waffenhersteller Heckler & Koch gegen die Bundesrepublik durchgesetzt. Dagegen will wohl nun die Bundesregierung vorgehen.

Berlin - Die Bundesregierung gibt sich im Streit um das Sturmgewehr G36 nicht geschlagen. Sollte das Landgericht Koblenz sein Urteil auf „dieselben wackligen Gründe“ wie bei der mündlichen Verhandlung stützen, werde in Berufung gegangen, kündigte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums am Freitag in Berlin. „Wir haben eine andere Rechtsauffassung.“ Der Sprecher des Ministeriums betonte, das Gericht habe nicht darüber befunden, ob es Mängel an dem Gewehr gebe. Es sei lediglich um die Frage gegangen, ob die Bundeswehr überhaupt noch Anspruch auf Gewährleistung habe. Das Verteidigungsministerium will in den nächsten Jahren eine neue Waffe beschaffen und das G36 ausmustern.

 

Kein Schadenersatz

Das Landgericht Koblenz hatte zuvor geurteilt, dass die Bundeswehr keinen Schadenersatz für die von ihr als mangelhaft kritisierte Waffe verlangen könne. Das Gewehr weiche nicht von der 2013 vertraglich vorausgesetzten Beschaffenheit ab, erklärte das Gericht.

Experten hatten unter extremen Bedingungen mangelnde Treffgenauigkeit des Standardgewehrs der Bundeswehr festgestellt. Die Bundeswehr verlangte deshalb von dem Hersteller aus dem schwäbischen Oberndorf Schadenersatz in einstelliger Millionenhöhe für fast 4000 Gewehre. Die Waffenschmiede klagte daraufhin gegen das Bundeswehr-Beschaffungsamt in Koblenz auf eine gerichtliche Feststellung, dass kein Schadenersatzanspruch besteht.