Orkan „Sabine“ fegt über Deutschland hinweg und sorgen für Dauereinsätze wegen umgestürzter Bäume und umherfliegender Dachziegel. Aber wann zahlt die Versicherung eigentlich den Sturmschaden?

Stuttgart - Der Wintersturm „Sabine“ hat Deutschland seit Sonntag fest in seinen Griff genommen. Sturm- und Orkanböen stoppen den Bahnverkehr und sorgen für Dauereinsätze wegen umgestürzter Bäume sowie umherfliegender Dachziegel. Wer betroffen ist, sollte schnell seine Versicherung verständigen. Diese hilft in vielen, allerdings nicht in allen Fällen:

 

Immobilien: Wohngebäudeversicherungen decken Schäden durch Sturm ab einer gewissen Windstärke, Hagel und Blitzeinschläge ab. Bei indirekten Sturmfolgen greifen sie allerdings nicht: Läuft bei Sturm ein Keller voll, weil Starkregen niedergeht oder ein naher Bach über die Ufer tritt, ist eine zusätzliche Versicherung gegen Elementarschäden notwendig. Je nach örtlicher Situation variieren die Prämien für derartige Policen, in besonders gefährdeten Gebieten können Versicherungen den Schutz ablehnen.

Gebäudehaftpflichtversicherungen übernehmen nur jene Schäden, die in Folge von Unwettern an fremdem Besitz oder anderen Menschen entstehen. Das gilt etwa dann, wenn herabstürzende Dachziegel oder Äste auf das Auto des Nachbarn fallen. Für Schäden am eigenen Besitz kommt diese Art von Versicherung allerdings nicht auf.

Hausrat: Bei Hausratversicherungen gelten ähnliche Regeln wie bei Gebäudeversicherungen: Ersatz gibt es für als direkte Sturm- oder Hagelfolge zerstörten Hausrat. Auch bei Wasserschäden durch geplatzte Leitungen greifen diese Versicherungen. Schäden durch Überflutungen übernehmen sie aber nicht, dafür sind weitere Policen erforderlich.

Autos: Bei Unwetterschäden an geparkten oder stehenden Autos greift ab Windstärke acht die Teilkaskoversicherung. Das gilt etwa für Beulen, die durch umstürzende Bäume oder Hagelschlag im Fahrzeuglack entstehen. Auch bei plötzlichen Überschwemmungen, die Autos etwa in einer Tiefgarage beschädigen, übernimmt die Teilkasko die Schäden.

Wird ein Auto während der Fahrt von Trümmern getroffen, kommt es Experten zufolge auf die Umstände an. Stürzen Gegenstände plötzlich vor das Fahrzeug auf die Straße, greift die Teilkaskoversicherung. Liegen Hindernisse allerdings schon länger auf der Straße, hilft laut ADAC nur eine Vollkaskoversicherung. Nicht übernommen werden generell Schäden durch Überflutungen, wenn der Fahrer sich fahrlässig selbst in Gefahr begibt - also etwa eigenmächtig eine bereits überschwemmte Fahrbahn nutzt.