Die Grünen im Bundestag haben erneut eine Anfrage zum Tiefbahnhof gestellt. Mit den Antworten sind sie unzufrieden.

Stuttgart - Der neue Stuttgarter Hauptbahnhof soll Ende 2025 ans Netz gehen. Bis dahin muss die Bahn AG eine Inbetriebnahmegenehmigung vom Eisenbahn-Bundesamt (Eba) erwirken. Gegenwärtig sei keine Aussage darüber möglich, ob dazu oder nach der Inbetriebnahme „ergänzende behördliche Auflagen“ zur Nutzung des Bahnhofs erforderlich werden, so die Auskunft des Bundesverkehrsministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Matthias Gastel, Anna Christmann und Cem Özdemir.

 

Der Bahnhof weist ein Gefälle auf. Die Anfrager kritisieren, dass für den Betrieb die gleiche Sicherheit wie bei einer ebenen Anlage versprochen werde, die Bundesregierung aber die Frage nicht beantworte, ob dafür inzwischen der Nachweis vorliege. Die Grünen mutmaßen, dass die im Betrieb vorgesehene Doppelbelegung von Gleisen verboten werden könnte. Das sei „nicht vorgesehen“, so die Regierung.