Nach vier Jahren ist der Rechtsstreit um den Bau der neuen Schnellbahntrasse und den Tiefhalts beim Landesflughafen geklärt. Nun will die Bahn in nur drei Jahren fast 500 Millionen Euro investieren.

Stuttgart - Vier Jahre nach der Erteilung der Baugenehmigung durch das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) kann die Bahn-Projektgesellschaft für Stuttgart 21 den Strecken- und Bahnhofsbau am und zum Landesflughafen angehen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in letzter Instanz entschieden.

 

Die Bahn hat den von der Schutzgemeinschaft Filder und dem Naturschutzbund (Nabu) angefochtenen Bau vorbereitet. Nun sollen innerhalb von drei Jahren rund 500 Millionen Euro für die ICE-Strecke an der A 8, die Tunnel zum Flughafen und den Halt unter der Messe-Piazza verbaut werden.

Urteil vor zwei Monaten absehbar

In einem Beschluss zum Eilantrag der Kläger hatte das Gericht vor zwei Monaten einen Aufschub verworfen. Das war für die Bahn das Signal, Vorbereitungen für die fünf Kilometer Strecke zu intensivieren. Nun sind die Klagen abgewiesen worden. „Das ist ein entscheidender Schritt zur Inbetriebnahme des gesamten Projekts Stuttgart–Ulm“, so DB-Infrastrukturvorstand Ronald Pofalla. „Wir beginnen unverzüglich“, sagt Manfred Leger, Vorsitzender der S-21-Geschäftsführung. S 21 soll Ende 2025 in Betrieb gehen.

Die Leipziger Richter haben mit ihrem Urteil (BVerwG 3 C 2.19) das der Vorinstanz revidiert. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte die Baugenehmigung des Eba im Dezember 2018 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Das lag aber nicht an der S-21-Planung, sondern an der für den Straßenbau bei Plieningen und der Verknüpfung beider Vorhaben. Das Eba hatte nach dem Mannheimer Urteil sein Vorgehen korrigiert und die für die neue Südumgehung Plieningen nötige Abwägung in einem Änderungsbeschluss nachgeholt. Der Formfehler wurde geheilt. Die Abwägung sei „nicht zu beanstanden“, so nun die Bundesrichter, die Sperrung der Scharnhauser Straße sei mit der Inbetriebnahme der neuen Umgehung „vernünftigerweise zu erwarten“. Nur noch Radfahrer und Landwirte sowie Busse sollen sie dann noch befahren.

Gäubahn und Tiefhalt bleiben auf der Agenda

„Das Urteil war für uns zu erwarten“, sagt Steffen Siegel, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Filder. Wichtig sei, dass mit dem jetzigen Bauabschnitt keine Festlegung für die Führung der Gäubahn erfolge, auch wenn Einschleifpunkte für diese bestimmt seien. Siegel bemängelt, die Gerichte hätten die aus Sicht der Projektgegner enormen Probleme des Brandschutzes in der neuen Flughafenstation nur ungenügend bewertet. Hans-Peter Kleemann, Vorsitzender des Nabu Stuttgart, zeigt sich enttäuscht: „Wir wollten Flächen vor der Überbauung retten. Die Situation auf den Fildern ist traurig, wir hinterlassen eine tote Umwelt.“