Laut Bundesverkehrsministerium um Alexander Dobrindt (CSU) bringt der weitere Ausbau der Wendlinger Kurve zu wenig Nutzen. Der Bund lässt aber eine Hintertür offen.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Stuttgart - Die Bemühungen, Verbesserungen an den bestehenden Stuttgart-21-Plänen zu erreichen, haben einen Dämpfer erhalten. Das Bundesverkehrsministerium von Alexander Dobrindt (CSU) steht der Idee, die Verknüpfung Neubaustrecke und bestehendem Schienennetz in Wendlingen im Kreis Esslingen zweigleisig und kreuzungsfrei auszubauen, reserviert gegenüber. Das geht aus einem Schreiben von Verkehrsstaatssekretär Michael Odenwald an die Bundestagsabgeordnete Annette Sawade (SPD) hervor.

 

Die Sozialdemokratin aus dem Wahlkreis Schwäbisch-Hall/ Hohenlohe, Mitglied im Verkehrsausschuss und lange Jahre Stadträtin in Stuttgart, hatte in mehreren Schreiben an das Ministerium auf die Notwendigkeit der sogenannten Großen Wendlinger Kurve hingewiesen. Auch der Verkehrsclub Deutschland (VCD) machte sich für die diese Lösung im Neckartal stark. Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hatte die Kosten dafür nach der jüngsten Lenkungskreissitzung der Projektpartner von S 21 auf 80 Millionen Euro beziffert und diese Summe nach eingehenderer Untersuchung auf 75 Millionen Euro reduziert. „Angesichts dieser hohen Kosten ist ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis und eine Aufnahme in den Vordringlichen Bedarf des Bundesschienenwegeausbaugesetzes unwahrscheinlich“, schreibt Odenwald an die Abgeordnete Sawade. Er verweist zudem darauf, dass sich „in diesem Bereich keine fahrplanmäßigen Engpässe ergeben“.

Bund sieht Land in der Pflicht

Das bedeutet: der vorgesehene Verkehr könne abgewickelt werden, obwohl Züge in beiden Richtungen dasselbe Gleis befahren. Wegen des „vermutlich nicht vorhandenen verkehrlichen Bedarfs“ könnten auch „keine Kosten für etwaige Vorsorgemaßnahmen“ finanziert werden. Sawade hatte zuletzt angeregt, doch zumindest heute schon die spätere Erweiterung um ein zweites Gleis baulich vorzubereiten.

Der Bund lässt aber eine Hintertür offen und sieht dabei das Land Baden-Württemberg in der Pflicht. Die vorgeschlagene Maßnahme diene primär dem Schienennahverkehr, wofür das Land zuständig sei. Um in den Genuss einer Förderung nach dem dafür zur Verfügung stehenden Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu kommen, müsse nachgewiesen werden, dass der Nutzen die Kosten übersteige. Dies wird im Rahmen der sogenannten standardisierten Bewertung ermittelt. „Der Bund ist bereit, sich die Notwendigkeit des zweiten Gleises für den Nahverkehr darlegen zu lassen und hat dies auch dem Land schon signalisiert“, schreibt Odenwald. Das Land möge einen Termin vorschlagen, bei dem es um den „Nachweis der verkehrlichen Notwendigkeit“ gehe.