Die Bahn hat mit Arbeiten am Airport begonnen, weil das Eisenbahn-Bundesamt diese zulässt. Ob das rechtens ist, soll das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

Stuttgart. - Die Projektgesellschaft der Bahn für Stuttgart 21 hat am Flughafen mit Bauarbeiten für den Anschluss des Airports an die ICE-Schnellfahrstrecke und den Tiefhalt zwischen der Messe und den Terminals begonnen. Die Schutzgemeinschaft Filder will, dass diese Arbeiten bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig gestoppt werden. Dazu haben die Filderschützer in Leipzig einen Feststellungsantrag gestellt.

 

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte am 4. Dezember 2018 Abwägungsfehler des Eisenbahn-Bundesamtes (Eba) festgestellt. Sie betrafen den mit S 21 zusammenhängenden Straßenbau bei Plieningen. Die Baugenehmigung sei rechtswidrig, so die Richter. Bahn, Land und die Kläger Schutzgemeinschaft Filder und Naturschutzbund hatten darauf Revision beim Bundesverwaltungsgericht beantragt. Die Verhandlung soll am 28. Mai 2020 stattfinden.

Land arbeitete nach

Parallel leitete das Land ein ergänzendes Verfahren für den Straßenbau bei Plieningen ein. Die neuen Ergebnisse nahm das Eisenbahn-Bundesamt im vergangenen Oktober zum Anlass für eine erneute Baugenehmigung. Die Fehler seien korrigiert, es könne nun sofort gebaut werden, entschied das Eba. Die Schutzgemeinschaft sah das schon damals anders. Man habe aber abgewartet, ob die Bahn tatsächlich mit dem Bau starte, so Frank Distel von der Schutzgemeinschaft. Da sie nun am Flughafen mit Erdbewegungen begonnen habe, müsse das Bundesverwaltungsgericht über den Eilantrag der Schutzgemeinschaft entscheiden. Festgestellt werden solle vom Gericht, dass die anhängige Klage den Bau bis zur Gerichtsentscheidung aufschiebe. Die Schutzgemeinschaft wird von der Freiburger Kanzlei Bannasch und Partner vertreten. Die Entscheidung, dass die Bahn sofort weiterbauen dürfe, hält die Kanzlei aus formalen Gründen für unzulässig.

Steht Behörde über dem Gericht?