Gangolf Stocker wehrt sich vor Gericht gegen den Vorwurf, bei Stuttgart-21-Demos gegen Auflagen verstoßen zu haben. In der Berufung vor dem Landgericht erhält er Bewährung – ist aber mit der Entscheidung nicht einverstanden.

Aus den Stadtteilen: Kathrin Wesely (kay)

Stuttgart - Der einstige Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, Gangolf Stocker, ist am Freitag zu 20 Tagessätzen à 60 Euro auf Bewährung verurteilt worden. Das heißt: Sollte sich der 69-Jährige binnen einen Jahres nichts zu schulden kommen lassen, wird ihm die Strafe erlassen. Stocker kommentierte das Revisionsurteil der 38. Kleinen Strafkammer des Landgerichts mit den Worten: „Was für eine feige Entscheidung!“ Er hatte sich einen sauberen Freispruch erhofft. Das Angebot der Kammer, das Verfahren einzustellen, hatte der Stuttgart-21-Gegner abgelehnt. Auf dem Schuldspruch will er schon gar nicht sitzen bleiben. Er hat am Freitag Revision angekündigt: „Wir müssen ein Grundrecht verteidigen.“

 

Angeklagt war der SÖS-Stadtrat, weil er sich in vier Fällen als Versammlungsleiter strafbar gemacht haben soll. In drei Fällen wurde er freigesprochen, im vierten verurteilt. Bei der Großdemo am 21. Oktober 2010 mit etwa 30 000 Teilnehmern war es auf der Heilbronner Straße zu Verkehrsbehinderungen gekommen, weil Demonstranten die Verkehrsschlagader kreuzten. Der Vorwurf an den Veranstalter lautete: Er habe nicht genug Ordner eingesetzt. Gemäß Versammlungsbescheid, der pro 50 Teilnehmer einen Ordner vorsah, hätte Stocker 600 Ordner rekrutieren müssen. Er habe zwar vorher gewusst, dass ihm das nicht gelingen würde, aber die Versammlungsbehörde nicht darüber informiert.

„Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist kein schrankenloses Recht“, so der Vorsitzende Richter Tilman Wagner im Urteil. Auflagen müssten eingehalten werden, damit auch die Rechte Unbeteiligter, in diesem Fall der Verkehrsteilnehmer, geschützt würden. Die Kammer hätte das Verfahren gerne eingestellt, die Staatsanwältin hatte sich dazu nach anfänglichem Zögern auch bereit erklärt. Denn, so die Begründung, der Verstoß sei zwar strafbar, aber nicht strafwürdig. Damit wäre nach vier Prozessen ein Schlussstrich gezogen worden: Stocker war am Amtsgericht Stuttgart für schuldig erklärt worden, hatte Berufung eingelegt, war am Landgericht freigesprochen worden, was wiederum die Staatsanwaltschaft zu einer Berufung veranlasste, und ist nun am Landgericht erneut verurteilt worden – auf Bewährung. Stocker und seinem Verteidiger Roland Kugler ist das nicht genug. In ihren Augen wurde in Stuttgart mit willkürlichen Auflagen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit beschnitten. Das Oberlandesgericht muss nun entscheiden, ob die Revision zulässig ist. Falls ja, trifft man sich wieder vor dem Landgericht.