Die Genehmigung der verlegten Fluchtwege aus dem Bahnhof von Stuttgart 21 hat gedauert. Aber bei der Sicherheit geht Gründlichkeit vor. Dennoch lohnt es sich, die Rahmenbedingungen des Verfahrens zu hinterfragen.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Stuttgart - Es scheint sie noch zu geben, die aus Sicht der Deutschen Bahn und ihrer Projektpartner guten Nachrichten beim Umbau des Stuttgarter Bahnknotens. Nach Hiobsbotschaften bei Kosten- und Zeitplänen, die eine Eröffnung der neuen Strecken in Stuttgart im Jahr 2025 für einen Preis von bis zu 8,2 Milliarden Euro wahrscheinlich machen, ist die Genehmigung des neuen Fluchtwegkonzepts für den Durchgangsbahnhof Balsam für die zuletzt gebeutelten Bahnhofsbauer. Man muss die Einschätzung von S-21-Chef Manfred Leger nicht teilen, wonach die jetzt gefundene Lösung „ein großer Gewinn für die Sicherheit und Ästhetik“ ist. Eine zentrale Genehmigung und damit ein Schritt in Richtung Sicherheit der Bauausführung ist sie aber unbestritten.

 

Erteilte Genehmigungen können wertlos werden

Der Beobachter kann aber nur den Kopf schütteln. Da liegt ein Konzept auf dem Tisch und findet die Zustimmung der Genehmigungsbehörden. Knopf dran, sollte man denken. Aber Bestandsschutz scheint es im Zusammenhang mit Bescheiden einer Bundesbehörde nicht zu geben. Denn nach der Genehmigung des ursprünglichen Konzepts, die auf den damals gelten Regularien fußte, wurden diese verändert – wohlgemerkt: das genehmigte Vorhaben war noch das alte. Trotzdem mussten gut bezahlte Planer und Beamte wieder an ihre Schreibtische. Der eine entwarf ein neues Konzept, der andere hat’s geprüft.

Wer sich in die Lektüre des 33 Seiten langen Genehmigungstextes vertieft, stellt fest, dass sowohl die Stuttgarter Feuerwehr wie auch das hiesige Regierungspräsidium sehr genau nachgefragt haben. Und das ist auch gut so: Denn bei der Sicherheit und beim Brandschutz darf es keine Abstriche geben. Nun müssen nur noch die Vorgaben bleiben, wie sie sind.