Gegner des Projekts Stuttgart 21 bezweifeln die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes im Schlossgarten im Februar 2012. Damals wurde der Park geräumt, damit die Bahn die Baustelle einrichten kann.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Beim Verwaltungsgericht Stuttgart ist am Mittwoch eine Klage gegen die Räumung des Schlossgartens im Februar 2012 eingereicht worden. Die Initiative geht von 32 Personen aus, die den Parkschützern angehören. Sie seien der Ansicht, dass die Räumung rechtswidrig gewesen sei, heißt es in einer Mitteilung.

 

In der Nacht zum 15. Februar 2012 hatte die Polizei mit einem Großaufgebot den Bereich des Parks geräumt, in dem die Bahn danach Bäume fällte und eine Baustelle für den umstrittenen Tiefbahnhof des Projekts Stuttgart 21 einrichtete. Die Stadt hatte zuvor eine Allgemeinverfügung mit einem Aufenthalts- und Betretungsverbot für den Baustellenbereich erlassen. Im Park protestierten in jener Nacht Projektgegner dagegen, dass im Park Bäume gefällt werden sollten und eine Baugrube ausgehoben werden sollte. Die Kläger argumentieren, dass sowohl die Anordnung der Stadt als auch die Räumung rechtswidrig gewesen seien, da für Stuttgart 21 damals nicht alle Genehmigungen vorgelegen hätten. Die Stadt hätte die Versammlung nicht auflösen und die Polizei den Bereich nicht räumen dürfen, meinen die Parkschützer. Die Kläger sehen eine Verletzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Sie wollen stellvertretend für alle, die im Park waren, die Rechtmäßigkeit prüfen lassen.