Die Gegner des Projekts wollen weniger Landschaftsverbrauch und halten die Berechnungen zum Brandschutz für falsch.

Stuttgart - Am 4. Dezember wird der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sein Urteil über die Klage zweier Umweltverbände gegen den Flughafen-Fernbahnanschluss beim Bahnprojekt Stuttgart 21 sprechen. Das hat der 5. Senat nach rund neun Stunden Verhandlung bekannt gegeben. Seit September 2016 hat die Bahn Baurecht, bisher wurden wegen der Klagen, die die Aufteilung der Planungen in zwei Abschnitte als nicht rechtmäßig ansehen, nur vorbereitende Arbeiten erledigt.

 

Die Mannheimer Richter interessierten sich vor allem für den Brandschutz in dem in 27 Meter Tiefe gelegenen zweigleisigen Flughafenhalt sowie für die prognostizierten Fahrgastzahlen auf der Gäubahn. Die Züge aus Zürich und Singen sollen mit der S-21-Infrastruktur über den Flughafen ins Stadtzentrum geleitet werden.

Senat lehnt Beweisanträge ab

Einige der Einwände der Schutzgemeinschaft Filder und des Naturschutzbundes (Nabu) werden vom Gericht wohl nicht berücksichtigt werden. Der Senat lehnte am Dienstagabend Beweisanträge ab, darunter zur Trassierung der entlang der Autobahn geplanten ICE-Strecke. Nach der vom Senat angedeuteten Rechtsauffassung seien einige der aufgeworfenen Fragen „unerheblich“ für die Entscheidung darüber, ob die Baugenehmigung durch das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) rechtmäßig ergangen sei.

Der Naturschutzbund erwartet, dass bei einer Änderung der Pläne für die ICE-Strecke mehrere Hektar Filderboden nicht versiegelt werden müssten. Die Bahn, so die Forderung des Nabu, solle mit der zweigleisigen Strecke näher an die Autobahn rücken und auf einen fünf Meter hohen Erdwall zwischen A 8 und ICE-Stecke verzichten. Um die Strecke vor von der Autobahn abkommenden Fahrzeugen zu sichern reiche eine drei Meter hohe Betonwand aus, sagte Anwalt Karsten Sommer für den Nabu. Es gebe Zwangspunkte für die Trassierung der auf 250 Kilometer pro Stunde ausgelegten ICE-Strecke, wehrte der für die Bahn tätige Anwalt Peter Schütz die Forderung ab.

Fragen zum Brandschutz

Nicht nachvollziehbar waren für den Senat Berechnungen zum Brandschutz im Flughafenbahnhof. „In den Vorschriften heißt es, es müsse die größtmögliche Reisendenzahl angenommen werden, warum wurde diese nicht angesetzt?“, fragte Harms.

Man habe nicht die sich aus der Bahnsteigfläche sondern aus der Zugzahl ergebende Passagierzahl für die Evakuierung genommen, weil „wir so nahe wie möglich an der Realität sein wollen“, sagte der für den Flughafen zuständige DB-Abschnittsleiter Matthias Breidenstein. Kritisch bei einem Brand sei die Staubildung am Bahnsteig, nicht die beim Verlassen des Zuges.

Unklare Fahrgastzahl

Die Schutzgemeinschaft Filder sieht das anders. Nach ihrer Simulation benötigen die letzten Reisenden neun Minuten, um sich bei einem Brand in Sicherheit zu bringen, so der Ingenieur Hans Heydemann. Nach acht Minuten sei die Station aber verraucht. – In der Bahn-Simulation können sich alle Reisenden nach spätestens acht Minuten retten.

Nicht aufklären ließ sich für das Gericht, wie viele Fahrgäste die Gäubahn zum Flughafen bringen wird. Das Land rechne in seiner Prognose gegenüber heute mit keinen zusätzlichen Passagieren, der Verband Region Stuttgart mit weniger, so Anwalt Tobias Lieber für die Schutzgemeinschaft. Das Gericht müsse sich fragen, ob der in der Baugenehmigung vorgesehene Anschluss für die Züge der Gäubahn gerechtfertigt sei.