Die Stuttgart-21-Gegner halten es für voreilig, dass der Oberbürgermeister Kuhn eine Bürgerbeteiligung für das Rosensteinviertel macht. Sie glauben, dass die Gleise noch gebraucht werden.

Stuttgart - Der Plan des Oberbürgermeisters Fritz Kuhn (Grüne), im kommenden Jahr mit einer Bürgerbeteiligung für das Rosensteinviertel zu beginnen, wird von S-21-Gegnern scharf kritisiert. „Kuhn jagt einem Phantom oder einer Fata Morgana nach“, sagte Matthias von Herrmann, der Sprecher der Parkschützer, auf einer Pressekonferenz am Montag. Kuhn hatte in einem StZ-Interview angekündigt, in einem breit angelegten Beteiligungsprozess Ideen für das durch die Tieferlegung des Hauptbahnhofs frei werdende Gelände zu sammeln und dies unter Umständen in eine Internationale Bauausstellung im Jahr 2027 münden zu lassen.

 

Der Oberbürgermeister blende völlig aus, dass es noch gar keine Genehmigung für die Stilllegung des Gleisvorfelds und des Kopfbahnhofs gebe, kritisierte der Bahn-Experte Professor Karl-Dieter Bodack, der am Abend auf der 247. Montagsdemo sprach. Seiner Information nach werde auch ein Gesetzesentwurf, mit dem die Stilllegung vereinfacht werden sollte, vom Bundesverkehrsministerium nicht mehr weiterverfolgt. „Diese Lex S 21 wird wohl begraben“, sagte Bodack. Eine Bestätigung war in Berlin dafür nicht zu bekommen.

Bahn-Experte Bodack: Lex S 21 kommt vermutlich nicht

Mit der Änderung sollte dem Wunsch der Bundesländer entsprochen werden, einzelne Gleise leichter entwidmen zu können, das Ministerium dehnte dies auf Infrastruktureinrichtungen aus und nannte explizit den Ersatz eines Kopf- durch einen Durchgangsbahnhof, wie die StZ berichtet hatte. Gegen die Änderung hatten sich mehrere Landesverkehrsminister, darunter auch Winfried Hermann (Grüne) aus Baden-Württemberg , ausgesprochen. Unabhängig davon, ob die Änderung komme oder nicht, bestätige das Vorgehen, dass zumindest in Berlin rechtliche Probleme bei der Stilllegung erwartet werden, sagte Bodack. Eisenbahnanlagen müssten erhalten werden, wenn andere Nutzer sie weiter betreiben wollten. Vor dem Verwaltungsgericht ist ein Verfahren anhängig, das von der Stuttgarter Netz AG angestrengt wurde, zu deren Aktionären auch Bodack gehört. In den nächsten Monaten müsse das Gericht entscheiden, ob die Stilllegung schon jetzt von der Bahn zu beantragen sei. Nach Ansicht Bodacks, der sich auf zwei Gerichtsurteile und eine Einschätzung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags beruft, müsse Eisenbahnbetrieb stattfinden können, wenn es dafür Interesse gebe. „Eine anderweitige Nutzung ist dann ausgeschlossen“, sagte er. Das gelte auch für Wohnungsbau und wenn das Areal schon im Besitz der Stadt sei wie bei S 21.

Für die Bahn ist es ein Umbau, keine Stilllegung

Bei der Bahn sieht man die Lage anders. Der Projektsprecher Wolfgang Dietrich sprach zuletzt von „gezielter Berichterstattung einzelner Medien, die bereits früher widerlegte Thesen aufleben ließen“. Es handle sich in Stuttgart nicht um eine Stilllegung, sondern um den Umbau eines Bahnhofs. Deshalb bestehe für die alten Gleise kein eisenbahnbetriebliches Verkehrsbedürfnis mehr. Formal könne der Rückbau der Gleise erst beantragt werden, wenn der neue Bahnhof Ende 2021 fertig sei. Dies sei mit der Stadt so vereinbart.