Stuttgart 21 soll Ende 2025 in Betrieb gehen. Der Rechtsstreit um die Übernahme von Mehrkosten könnte sich noch länger hinziehen.

Stuttgart - Die Deutsche Bahn AG will sich von den Partnern des Projekts Stuttgart 21 mindestens 2,4 Milliarden Euro zurückholen. Dazu hatte sie bereits im Dezember 2016 über die Berliner Anwaltskanzlei Wilmer Hale Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht und einen ersten Schriftsatz mit 200 Seiten auf den Tisch gelegt, die Beklagten erwiderten auf 370 Seiten.

 

Wer einen baldigen Prozess erwartet, muss sich gedulden. Bereits im August 2018 war die Gerichtsakte auf 1400 Seiten angeschwollen. Nun ist sie noch fülliger, und in den nächsten Monaten werden weitere Papiere dazukommen. Vorerst zahlt die Bahn die Baukosten zwischen 4,5 und den inzwischen angesetzten 8,2 Milliarden Euro komplett selbst. Der DB-Aufsichtsrat hat vor wenigen Wochen eine Risikoreserve von 495 Millionen Euro freigegeben, weil die Ergebnisse neuerer Ausschreibungen deutlich über den Kalkulationen lagen. S-21-Gegner und der Bundesrechnungshof sahen die Baukosten für den Tiefbahnhof und 60 Kilometer Strecke schon vor Jahren nahe der Zehn-Milliarden-Grenze.

Bahn hat umfangreich erwidert

Das Stuttgarter Gericht hatte der Bahn AG mehrfach eine Fristverlängerung gewährt, zunächst bis Ende Februar, dann bis Ende März, dann bis Juni. Inzwischen hat die Bahn auf die Klageerwiderung der Gegenseite geantwortet. Nun sind in der nächsten Runde wieder Land, Stadt und Region Stuttgart und die Flughafengesellschaft am Zug. „Die anderen Verfahrensbeteiligten haben jetzt Gelegenheit erhalten, innerhalb von sechs Monaten Stellung zu nehmen“, sagt eine Gerichtssprecherin. Die sechs Monate müssen allerdings nicht das letzte Wort sein. Es erscheint extrem unwahrscheinlich, dass das Gericht noch in diesem Jahr eine mündliche Verhandlung ansetzen kann. Die Erwiderung der Bahn sei „sehr umfangreich“, so das Verwaltungsgericht, daher entspreche es „dem Gebot der Fairness, auch der Gegenseite eine großzügige Frist zur Stellungnahme einzuräumen“.

Eigentlich streiten Bahn, Land, Stadt und Flughafen nur um einen einzigen Satz aus dem Stuttgart-21-Finanzierungsvertrag vom 2. April 2009. Dort heißt es in Paragraf 5: „Bei einer darüber hinaus gehenden Kostensteigerung nehmen Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Land Gespräche auf.“ Damals waren 1,5 Milliarden Euro fürs Risiko reserviert, S 21 sollte nicht mehr als 4,5 Milliarden Euro kosten.

Alles dreht sich um die Sprechklausel

Die so genannte Sprechklausel wird von der Bahn als Zahlklausel interpretiert. Die Bahn will, dass die für den früheren Risikotopf vereinbarte Verteilung gilt und die Partner 65 Prozent der über 4,5 Milliarden Euro liegenden Kosten stemmen.

Das Land sieht in der Sprechklausel keinerlei Verpflichtung auf Weiterzahlung. Grüne und CDU hatten die Verweigerungshaltung im Koalitionsvertrag im Mai 2016 vereinbart. Das Land halte am Ziel fest, „dass über die im Vertrag genannten Kostenanteile in Höhe von 930,6 Millionen Euro hinaus von Seiten des Landes keine Zahlungen zu leisten sind“. Weiter heißt es, man unterstütze die planmäßige und zügige Umsetzung des Projekts.