Die Grundschüler müssen die Schule besuchen, in deren Bezirk sie wohnen.

Bad Cannstatt - Grundschüler müssen die Schule besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen. So sieht es das Schulgesetz vor. Natürlich gibt es auch da Ausnahmen. Etwa für Schulpflichtige, die in einer Förderschule (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum) oder in eine Schule in freier Trägerschaft gehen. Die Schulbezirksregelung wurde eingeführt, um einen effizienten Einsatz von vorhandene Lehrkräften und eine gleichmäßige Auslastung von Schulräumen zu gewährleisten. Das Schulamt achtet auch darauf, dass in etwa gleiche Klassenstärken an den benachbarten Grundschulen gelten. Für Kinder im Grenzbereich des Schulbezirkes kann daher auch vom Schulamt die Aufnahme in eine benachbarte Schule angeboten werden. Die Schulbezirksregelung dient auch dem „Schutz der integrativen Funktion von Pflichtschulen“. Es soll sichergestellt werden, dass alle sozialen und ethnischen Gruppen des Bezirkes zusammenkommen, um gegenseitige Toleranz zu erlernen.