Landgericht muss über Unterbringung in der Psychiatrie entscheiden.

Der Tatvorwurf gegen Rahim R. wiegt schwer: Wegen versuchter und besonders schwerer räuberischer Erpressung seiner Eltern ist er angeklagt. Gestern wurde der Prozess vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart eröffnet. Bei dem Prozess geht es um eine Auseinandersetzung am 25. Januar dieses Jahres, bei der der 40-jährige Angeklagte seine eigenen Eltern attackiert haben soll, in deren Wohnung er bis zu diesem Tag lebte. Anlass soll ein Streit zwischen Rahim R. und seiner Mutter gewesen sein, wie der Oberstaatsanwalt zu Beginn der Verhandlung vorträgt. Der Angeklagte habe Geld von ihr gefordert. Da sie ihm nichts habe geben können, habe sich der Beschuldigte seinem Vater zugewandt.

 

Nachdem auch dieser ihm kein Geld habe aushändigen wollen, habe Rahim R. ihm „kraftvoll gegen die Wade getreten“. „Daraufhin ist der Vater auf den Balkon geflüchtet und hat die Türe hinter sich verschlossen“, berichtet der Oberstaatsanwalt. Das habe den Angeklagten allerdings nicht aufgehalten. „Er hat die Türe eingeschlagen und seinen Vater mit einem Messer mit einer 13,5 Zentimeter langen Klinge bedroht.“ Dazu soll Rahim R. gerufen haben: „Ich stech’ euch alle ab.“ Das tat er dann zwar nicht, sondern gab das Messer ab. Aber dafür habe er begonnen, seinen Vater mit Schlägen zu traktieren. Mehrmals habe er ihm mit der Faust ins Gesicht und gegen die Brust geschlagen und sogar mit einem Metallstuhl, der auf dem Balkon gestanden habe, auf den Vater eingedroschen. Schmerzen und eine Schwellung im Gesicht habe dieser von den Schlägen seines Sohnes davon getragen.

Da Rahim R. an einer schizophrenen Psychose erkrankt sei, sei er zwar nicht schuldfähig. Jedoch gehe seine psychisches Leiden mit „einem hohen Aggressionspotenzial“ einher. „Daher sind von dem Beschuldigten weitere Taten zu erwarten“, erläutert der Oberstaatsanwalt. Er beantragte, Rahim R. in ein psychiatrisches Krankenhaus einzuweisen. Derzeit ist der Angeklagte bereits im Zentrum für Psychiatrie Weißenau untergebracht.

Mit betrübter Miene und vorn übergebeugt sitzt Rahim R. auf der Anklagebank vor der Großen Strafkammer. Die Frage der Vorsitzenden Richterin, ob er Angaben zu seinem Lebenslauf machen wolle, verneinte er stumm. Seine Familienangehörigen wollen ebenfalls keine Angaben zum Tathergang machen. Zudem nehmen sowohl die Eltern als auch die Schwester alles zurück, was sie bei der Polizei zu Protokoll gegeben haben. So bleiben dem Gericht nur die Zeugenaussagen eines Nachbarehepaars, das den vor ihrem Sohn flüchtenden Eltern und der Schwester in ihrer Wohnung Zuflucht gewährt hat. Der Angeklagte sei ihnen aufgefallen, seit die Familie R. in das Mehrfamilienhaus gezogen sei. Denn oft habe er einen „leeren, kalten Ausdruck im Gesicht gehabt“. Am Donnerstag wird der Prozess von 9.30 Uhr an fortgesetzt.