Ein 26 Jahre alter Mann soll im Stuttgarter Drei-Farben-Haus eine Prostituierte angegriffen, vergewaltigt und bestohlen haben. Jetzt ist das Urteil gesprochen worden.

Stuttgart - Plötzlich ist die Vernehmung vorbei. Als Norbert Winkelmann, Vorsitzender Richter der 19. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart, den Angeklagten mit einigen Ungereimtheiten in seiner Aussage konfrontiert, macht der 26-Jährige zu: „Ich schweige“, sagt er. Angeklagt ist er wegen Vergewaltigung, vorsätzlicher Körperverletzung, wegen Diebstahls und Nötigung – begangen an einer Prostituierten in Stuttgart.

 

Am 6. Juli vergangenen Jahres soll der Mann aus Stuttgart gegen 2.30 Uhr ins Innenstadt-Bordell, auch Drei-Farben-Haus oder Bebenhäuser Hof genannt, gegangen sein. Mit einer Dame soll er dort Liebesdienste mit Kondom für 30 Euro vereinbart haben. Laut der Anklage, die sich vornehmlich auf die Aussage des Opfers stützt, habe der Mann seine Vertragspartnerin gebissen, sie festgehalten und mit einer Hand gewürgt. Der Prostituierten gelang es nicht, den in jedem Zimmer angebrachten Alarmknopf zu drücken.

„Wenn du schreist, töte ich dich.“

„Ich habe ein Messer dabei. Wenn du schreist, töte ich dich“, soll der 26-Jährige der Frau gedroht haben. Zudem werde er ihr ein Auge ausstechen, wenn sie ihm nicht zu Willen sei. Dann habe er sie ohne Kondom vergewaltigt. Zu allem Übel soll er der Frau auch noch 30 Euro aus einer Schublade gestohlen haben. Und weil all das offenbar nicht genug war, drohte er laut Anklage auch noch, er werde mit einer Pistole zurückkommen, falls sie die Polizei alarmiere.

Das stellt der berufslose Angeklagte in Abrede. Der Vorwurf stimme nicht, lässt er seine Verteidigerin vortragen. Er sei tatsächlich im Drei-Farben-Haus in der Innenstadt gewesen. Mit der Prostituierten habe er Sex für 30 Euro ausgemacht und vollzogen – ohne Kondom, oral plus Geschlechtsverkehr, alles einvernehmlich, ohne Gewalt. Messer habe er auch keins bei sich getragen.

Das Schweigen nützt nichts

Und der Diebstahl der 30 Euro? „Sie hat gesagt, ich dürfe das Geld aus der Schublade nehmen“, sagt der Mann, der noch bei seiner Mutter in Stuttgart wohnt. Warum er das Geld nehmen durfte, will er nicht sagen.

Bei der Polizei hatte das noch anders geklungen. Dort hatte er gesagt, er sei im Bordell gewesen, aber mit keiner Frau aufs Zimmer gegangen. Warum diese Aussage? „Ich war unter Schock“, so der Mann. Die neue Geschichte decke sich nicht mit dem, was die Staatsanwaltschaft ermittelt habe, so der Richter. Und die Türsteher des Bordells sagten aus, der Angeklagte sei weggerannt, sagt Richter Winkelmann weiter. Das folgende Schweigen nützt dem Mann nichts. Am Ende verurteilt ihn die 19. Strafkammer wegen Vergewaltigung, Körperverletzung, Diebstahls mit Waffen und versuchter Nötigung zu fünf Jahren und vier Monaten Gefängnis. Darin ist eine Strafe des Amtsgerichts Stuttgart enthalten.