Weil er einem Gast auf einer Gartenparty ein Messer in den Bauch gerammt hat, ist ein 40-Jähriger vom Landgericht Stuttgart hinter Gitter geschickt worden.

Stuttgart - Dem Angeklagten sei klar gewesen, dass die von ihm geführte Attacke „höchst lebensgefährlich“ gewesen sei, sagt Jörg Geiger, Vorsitzender Richter der 9. Strafkammer des Landgerichts, und: „Es war ihm egal.“ Geiger und seine Kammer verurteilen den 40-Jährigen schließlich wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Gefängnis.

 

Damit bleibt die Strafkammer knapp ein Jahr unter dem Strafantrag des Staatsanwalts. Die Verteidigerin hatte keinen konkreten Antrag gestellt, machte aber deutlich, dass die Forderung des Anklägers zu hoch sei. Ein zuerst fröhlicher Tag sei dem Angeklagten, der mit 40 Jahren erstaunlicherweise einen 27-jährigen Sohn hat, erneut zum Verhängnis geworden, so Richter Geiger. Am 28. Oktober vorigen Jahres hatte ein Freund des Angeklagten die Geburt seines Kindes im Garten in Weilimdorf gefeiert. Vor zwei Jahren hatte just dieser Freund schon einmal eine Party dort gegeben. Damals hatte sich der Angeklagte sternhagelvoll hinters Steuer gesetzt und einen Unfall verursacht.

Als Vorbestrafter musste er ins Gefängnis. Und auch dieses Mal sollte die Gartenparty für ihn hinter Gittern enden. Am späten Abend war nur eine Handvoll Gäste übrig. Das spätere Opfer und der Angeklagte gerieten in Streit, wohl auch alkoholbedingt. Der 40-Jährige hatte immerhin knapp zwei Promille Alkohol im Blut. Es ging wohl um Animositäten unter verschiedenen Landsmannschaften. Der 40-Jährige ist Kroate, das 51-jährige Opfer Bosnier. „Die Politik war das Problem“, so der 51-Jährige vor Gericht. Der Angeklagte wollte sich mit dem Bosnier schlagen, der Gastgeber ging dazwischen, der Bosnier und zwei Bekannte verließen das Gelände und warteten vor dem Gartentor.

Party wird ihm erneut zum Verhängnis

Der Kroate kam dazu. Es wurden Beleidigungen ausgetauscht. So drohte man an, man werde mit der Mutter seines Gegenübers kopulieren. „Urplötzlich“ habe der Angeklagte ein Fleischermesser gezogen und zugestochen, so Richter Geiger. Das Opfer wurde in den Bauch getroffen – fast 15 Zentimeter tief. Der Angreifer lief davon, der Schwerverletzte musste notoperiert werden. Noch in derselben Nacht wurde der Messerstecher bei der Polizei vorstellig. Er sei angegriffen und auf den Kopf geschlagen worden. In einer Drehbewegung habe er das Opfer unabsichtlich mit dem Messer getroffen.

Die Strafkammer erteilte dieser Version eine Absage. Von massiven Schlägen auf den Kopf sei beim Angeklagten nichts festgestellt worden. Eine Notwehrsituation habe ebenso wenig vorgelegen. „Das ist ein typischer Fall von versuchtem Totschlag“, sagt Richter Geiger. Bei dem Angeklagten reihe sich seit Jahren eine Straftat an die andere. Und trotz seiner Alkoholisierung sei er bei der Tat voll schuldfähig gewesen, denn er sei alkoholgewöhnt.