Nach dem blutigen Streit dreier Männer um einen Parkplatz auf der Partymeile Theodor-Heuss-Straße ist jetzt ein 26-Jähriger verurteilt worden.

Stuttgart - Der Streit um einen Parkplatz ist am Abend des 29. September 2018 in eine blutige Auseinandersetzung ausgeartet, die die drei beteiligten Männer auf die Anklagebank gebracht hat. Jetzt ist vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts der zweite Prozess zu Ende gegangen. Der 26 Jahre alte Angeklagte war an besagtem Abend mit seiner Freundin auf der Theodor-Heuss-Straße unterwegs gewesen, als er am Straßenrand eine Parklücke entdeckte. Als er einparken wollte, schnappte ihm ein mit zwei Männern besetzter Smart den Parkplatz weg. Der Angeklagte stieg aus, ging zum Smart, klopfte an die Scheibe. Nach seiner Aussage sei er dabei „tiefenentspannt“ gewesen, er habe nur mit den Männern reden wollen. Er sei jedoch angeblafft worden. Dann seien die Männer ausgestiegen und hätten ihn verprügelt. Die Vorsitzende Richterin Ute Baisch betont indes, dass es völlig lebensfremd sei, in solch einer Situation „tiefenentspannt“ zu sein.

 

Zudem habe der Angeklagte zuerst durch das Fenster in den Smart gegriffen und den Fahrer am Kragen gepackt. Die Folge der Prügel, die der 26-Jährige dann bezog: eine Nasenfraktur. Der Angeklagte stieg in seinen Wagen, bog rechts ab und hielt an. Dann habe er etwas in Richtung seines Wagens fliegen sehen, sei ausgestiegen und habe erneut Prügel bezogen – so seine Aussage. Auch das glaubt ihm die Kammer nicht. Er habe vielmehr einen Stein aus einer Pflanzenrabatte genommen und sei zum Smart gegangen. „Sie sind in hochaggressiver Stimmung zurückgegangen, um sich zu rächen“, so Richterin Baisch. Mit dem Stein habe er auf der Beifahrerseite durch das offene Fenster auf den einen Zwilling eingeschlagen. Die Brüder stiegen aus und schlugen und traten auf den Angeklagten ein.

Richter glauben dem Mann nicht

Zunächst war das Verfahren beim Amtsgericht anhängig gewesen, das den Fall aber ans Landgericht verwies, weil ein versuchtes Tötungsdelikt vorliegen könne. Das sah die Erste Strafkammer anders. Es sei nicht zu belegen, dass der Mann mit dem Stein auf den Kopf des Mannes gezielt habe. Er wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und neun Monaten mit Bewährung verurteilt. Er muss 3000 Euro Geldstrafe bezahlen und darf drei Monate lang nicht Auto fahren.