Rassismus-Debatte in Stuttgart-Möhringen Die Sache mit dem Wappen ist verzwickt

Das Thema kommt nicht zur Ruhe: Im Stadtbezirk Stuttgart-Möhringen kümmert sich jetzt eine Arbeitsgruppe um die umstrittene historische Darstellung im Wappen.
Möhringen - So viel vorab: Die Aufregung um das Möhringer Ortswappen und die darauf abgebildete Mohrin war am Mittwoch kein Thema im Bezirksbeirat. Lediglich vor der Sitzung war von Bezirksbeiräten von einer Arbeitsgruppe zu hören, die sich der Sache annehmen wolle. Details wollten sie aber noch nicht sagen. Und auch die Bezirksvorsteherin Evelyn Weis, will den Arbeitsergebnissen nicht vorgreifen und äußert sich auf Nachfrage unserer Zeitung lediglich über das Grundsätzliche.
„Die Arbeitsgruppe besteht aus Mitgliedern des Bezirksbeirates. Wir haben diese Arbeitsgruppe aus den Bezirksbeiräten gebildet, da der Bezirksbeirat das politische Gremium im Bezirk ist“, sagt Evelyn Weis. Jede Partei sei vertreten und außerdem mit Rabiye Sönmez die sachkundige Einwohnerin für Migration und Integration des Gremiums. Die Arbeitsgruppe habe bereits getagt, es sei vereinbart worden, dass zur gegebener Zeit auch Gäste eingeladen werden sollen, darunter Mitglieder des Jugendrates, Vertreter der Möhringer Zivilgesellschaft, Betroffene und Vereine.
Es handele sich um ein historisches Wappen
„Bei dem Wappen handelt es sich um ein historisches Wappen der ehemaligen Gemeinde Möhringen“, sagt die Bezirksvorsteherin. Dieses sei mit der Eingemeindung nach Stuttgart am 1. April 1942 rechtlich gesehen untergegangen. „Das Recht zur Wappen- und Flaggenführung steht nur der Gemeinde als Gebietskörperschaft, also als Ganzes zu, nicht aber ihren Untergliederungen“, führt Evelyn Weis aus.
So könnten Ortsteile weder ein eigenes Wappen, eine eigene Flagge noch ein eigenes Dienstsiegel führen. Dies gelte ebenso für Bezirke im Rahmen der Bezirksverfassung: „Somit handelt es sich bei dem Wappen von Möhringen um ein historisches Wappen der ehemaligen Gemeinde Möhringen auf den Fildern.“ Nachdem es sich nicht mehr um ein offizielles Wappen einer Gemeinde gemäß dem Paragrafen 6 Absatz 1 der Gemeindeordnung handele, bestehe keine Möglichkeit, dieses Wappen offiziell zu ändern: „ Es ist und bleibt ein historisches Wappen in dieser Form.“
Die Frage sei, für welche Anlässe man das Wappen so nutzen wolle
Eine andere Frage sei aber die Nutzung des Wappens, zum Beispiel bei Einwohnerversammlungen. „Das Bezirksamt Möhringen hat das Wappen der ehemaligen Gemeinde nie in der offiziellen Post des Bezirksamtes, als Teil der Stuttgarter Verwaltung, genutzt“, sagt die Bezirksvorsteherin. Es sei lediglich bei bestimmten Anlässen verwendet worden, zum Beispiel bei der Feier zum zehnjährigen Bestehen des Bürgerhauses: „Aber wie ich bereits erklärt habe, wird künftig, bis zur Klärung des Sachverhalts, auf die Verwendung des ,Logos‘ als historisches Wappen durch das Bezirksamt verzichtet.“ Grundsätzlich bestehe die Möglichkeit, ein neues Wappen oder Logo, das sich gegebenenfalls an das alte Wappen anlehne, zu erstellen: „Da hier enge Vorgaben bestehen, ist dies allerdings kein leichtes Unterfangen.“
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