Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat dem Vorschlag der Verwaltung für das Gewerbeareal Aldinger Straße zugestimmt.

Mühlhausen - Kürzlich hat der Bezirkbeirat Mühlhausen über das Problem beraten, jetzt hat der Ausschuss für Umwelt und Technik den Plänen der Stadtverwaltung zugestimmt, einen neuen Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Aldinger Straße aufzustellen. Ziel des Plans ist es, die Zielsetzungen des fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes des Gemeinderats umzusetzen und planungsrechtlich zu sichern.

 

Hintergrund des Beschlusses sind bislang umstrittene Erweiterungspläne des Kauflandes. Es will Teile des Parkhauses als Getränkemarkt nutzen. Eine Gerichtsentscheidung steht bisherigen Angaben dazu noch aus. Die Stadt ist gegen die Ansiedlung eines Getränkemarkts an dieser Stelle. Deshalb hat sie jetzt mit der Beschlussvorlage zum Bebauungsplan reagiert. Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Gewerbegebiet Aldinger Straße bei einer Enthaltung gestern beschlossen.

Die Stadt hatte es bisher abgelehnt, dass der Betreiber des Kauflands seine Fläche auf dem Parkhaus-Areal erweitern darf. Der Grund: Die Verkaufsfläche ist laut Bebauungsplan Gewerbegebiet Aldinger Straße aus dem Jahr 2000 auf insgesamt 5000 Quadratmeter beschränkt. Weil der Betreiber dagegen Klage eingereicht hat, ergeben sich rechtliche Probleme im aktuellen Bebauungsplan.

Klage gegen Entscheidung der Stadt

Der Betreiber des Marktes hatte bereits im Jahr 2012 eine Bauvoranfrage an die Stadt gestellt, weil er einen Getränkemarkt mit etwa 790 Quadratmetern Verkaufsfläche im Erdgeschoss des angrenzenden Parkhauses einrichten wollte. Allerdings handelt es sich bei dieser Fläche um ein Gewerbegebiet, das nicht einfach so vom Einzelhandel bewirtschaftet werden kann. Denn der Bebauungsplan lässt Einzelhandelsbetriebe wie einen Getränkemarkt „nur ausnahmsweise“ auf dieser Gewerbefläche zu. Das bedeutet: Die Stadtverwaltung müsste zustimmen. Dies ist im Fall des Warenhauses jedoch nicht geschehen und die Bauvoranfrage wurde abgelehnt. Nun soll laut Stadt verhindert werden, dass sich bestehende Versorgungszentren in Neugereut, Freiberg sowie in der Ortsmitte in Mühlhausen und Mönchfeld negativ entwickeln. „Wir möchten die bestehenden Einzelhandelszentren stärken“, sagte Nicole Baumüller, vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung im Bezirksbeirat. Dies sei im städtischen Einzelhandelskonzept so vorgesehen. Der Betreiber des Verbrauchermarkts hat gegen die Entscheidung der Stadt Klage eingereicht und die Gültigkeit des Bebaungsplans infrage stellt. Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart hat in erster Instanz die Auffassung der Stadt bestätigt. Der Betreiber ging deshalb in Berufung. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat das Urteil des VG bestätigt. Gegen dieses Urteil legte der Betreiber Einspruch beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) ein. Das BVG hat die Entscheidung des VGH nicht geteilt und das Verfahren zurückverwiesen. Deshalb wird der VGH in Kürze abschließend entscheiden.

Mängel im Bebauungsplan

Der Verwaltungsgerichtshof hat auch auf Mängel im Bebauungsplan aus dem Jahr 2000 hingewiesen. Er hat die Anforderung kritisiert, dass sich auf dem Gewerbebereich nur „nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe, die das Wohnen nordwestlich der Aldinger Straße nicht wesentlich stören“, ansiedeln dürfen. Hierzu fehle die Rechtsgrundlage, so der VGH. Laut Stadtverwaltung ist es deshalb möglich, dass der Bebaungsplan aus dem Jahr 2000 wegen der strittigen Formulierung bezüglich der „nicht erheblich belästigenden Gewerbebetriebe“ für unwirksam erklärt wird. Infolgedessen könnte es sein, dass die Stadt die Bauanfrage des Verbrauchermarkts genehmigen muss. Daher ist aus Sicht er Verwaltung eine Änderung im Bebauungsplan erforderlich.

Anfang April gibt es einen öffentlichen Erörterungstermin für Interessierte zu den Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Gewerbegebiet Aldinger Straße am Montag, 8. April, um 18 Uhr, im Bezirksrathaus Mühlhausen, Mönchfeldstraße 35.