Bei der Diskussion um erste Öffnungsschritte in der Pandemie haben Behörden Verwirrung ausgelöst. Ursache dafür sind Bundes- und Landesverordnungen, die nicht deckungsgleich sind und zur Interpretation einladen. Selbst die Landesministerien marschieren nicht im Gleichschritt.

Stuttgart - Die ersten Stuttgarter Pfingsturlauber hatten sich bereits für Montag im Biergarten verabredet, doch das war zu früh gefreut. Das Land Baden-Württemberg hat am Donnerstag gegen die Pläne der Stadt interveniert, entsprechend der Infektionslage erste Schritte in Richtung Öffnung zu gehen. „Ich bitte um Nachsicht, wenn die gestrigen Äußerungen zu Irritationen geführt haben“, zeigte sich am Freitag Ordnungsbürgermeister Clemens Maier (Freie Wähler) zerknirscht. Die Stadt hatte von einem „Pfingstwunder“ geschwärmt, von ersten Öffnungsschritten nach dem Lockdown. Das ist nun doch nicht eingetreten. Grund dafür ist eine unkorrekte Interpretation des Bundesgesetzes, das die Aufhebung der Bundesnotbremse regelt. „Wir mussten die Erfahrung machen, dass eben nicht die tagesgenau gemeldeten Infektionen des städtischen Gesundheitsamtes beziehungsweise des Landesgesundheitsamtes, sondern vielmehr die nachgezogene Meldung des Robert-Koch-Instituts am Folgetag der Gradmesser ist“, so Maier weiter. Die Stadt hatte also einen Tag zu früh mit dem Zählen begonnen. Erschwerend kommt hinzu, dass nur Werktage gezählt werden dürfen. „Das ist bedauerlich“, sagt Maier, dem diese Regelung „nicht ohne Weiteres einsichtig“ erscheint. Das Land aber beruft sich darauf, dass das Bundesgesetz rechtlich verbindlich sei. „Darauf haben wir die Stadt hingewiesen, nachdem wir mehr oder weniger zufällig von den geplanten Öffnungsschritten am Montag erfahren haben“, teilt das Sozialministerium auf Anfrage mit. Die Stadt habe unzulässig „Spielräume interpretiert“, was zu Missverständnissen geführt habe. „Das tut uns für all jene leid, die sich auf Öffnungen bereits am Montag gefreut haben. Der Eindruck, das Land habe hier auf die Bremse gedrückt, stimmt nur bedingt.“