Viele Firmen schützen sich mit der Parkscheibenregelung vor Dauerparkern. Kunden des Aldi-Marktes am Ortsende von Obertürkheim reagieren verdutzt und ärgern sich über Knöllchen.

Obertürkheim - Viele Kunden des Aldi Markts in der Augsburger Straße am Ortsende von Obertürkheim reagieren verdutzt. Seit kurzem weisen weiß-blaue Schilder an der Einfahrt und an den Stellflächen auf eine neue Parkregelung hin. Parken ist nur noch mit Parkscheibe zulässig. Die maximale Parkdauer beträgt 60 Minuten. Ein Zusatz warnt vor einer Geldstrafe. „Parken ohne Parkscheibe oder Überschreitung der Freiparkzeit kostet mindestens 30 Euro“ steht auf dem Schild. Darunter hängt eine Tafel mit den klein gedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Kurz bevor die Kunden den Discountermarkt betreten, hat das Unternehmen ein Poster aufgehängt, auf dem es die Kunden nochmals über die neue Parkscheibenpflicht und „die Ersatzgebühr in Höhe von 30 Euro“ bei Zuwiderhandlung informiert.

 

Offensichtlich sind dennoch einigen Kunden die neuen Hinweisschilder nicht aufgefallen oder sie haben vergessen, die Parkscheibe einzulegen. Nach ihrem Einkauf klemmte ein gelber Zettel unter ihrem Scheibenwischer. Ein Mitarbeiter des privaten Parkplatzbewirtschafters hat ein Knöllchen verteilt. 30 Euro sind zu bezahlen, weil keine Parkscheibe im Innenteil des Autos lag. Den Ärger über das Knöllchen bekam die Mitarbeiterin an der Ladenkasse ab. Innerhalb von fünf Minuten stürmten ein halbes Dutzend erboster Kunden ins Geschäft zurück. „Ich habe sogar mit dem Marktleiter gesprochen. Er hat mich aber an den Parkplatzbetreiber verwiesen“, erzählt ein Stammkunde aus Untertürkheim. Er wolle sich an die Verbraucherzentrale wenden.

Hinweise müssen gut lesbar sein

Oliver Buttler, der Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet, Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale, hat mehrere ähnlich gelagerte Fälle bereits vorliegen. Immer mehr Firmen würden auf diese Weise ihre Stellplätze bewirtschaften lassen. „Prinzipiell dürfen Besitzer von privaten Parkplätzen Regeln aufstellen und Verstöße dagegen mit Strafzetteln ahnden“, sagt der Verbraucherschützer. Allerdings müsse es für den Autofahrer deutlich erkennbar sein, auf welche Regeln er sich einlasse. Es müssten also genügend gut lesbare Hinweise angebracht sein. Auch bei der Höhe der „Ersatzgebühr“ bewege sich der Parkplatzbetreiber laut Buttler in einer Grauzone. „Die Rechtssprechung geht davon aus, dass die Strafgebühr maximal doppelt so hoch sein dürfe, wie der ortsübliche Betrag, den Parksünder der Kommune entrichten muss. Dieser bewege sich bei fünf bis zehn Euro an den Parkuhren. „Allerdings ist bei Amtsgerichten auch der Betrag von 30 Euro schon durchgegangen“, so Buttler.

Dennoch empfiehlt Buttler, nicht sofort 30 Euro zu überweisen, auch wenn auf dem Knöllchen darauf hingewiesen werde, das ansonsten Inkassogebühren fällig würden. „Rein rechtlich muss dem Parksünder die Forderung erst einmal zugegangen sein. Das bedeute die Forderung muss im Briefkasten liegen. Denn der Scheibenwischer ist kein Briefkasten.“ Der gelbe Zettel könnte ja vom Wind verweht oder von Lausbuben mitgenommen worden sein. Deswegen könne man auf den Eingang des Schreibens des Parkraumbewirtschafters warten. Ein Inkassoschreiben sei im Übrigen unzulässig, weil man ja nicht davon ausgehen könne, dass das Knöllchen dem Autofahrer zugegangen sei und er die dort aufgedruckte Zahlungsfrist kenne.

Auf Kulanz hoffen

Nächster Knackpunkt laut Buttler: Belangt werden könne nur der Fahrer des Autos, der Brief werde jedoch im Normalfall an den Halter zugestellt. Die Aldi-Kunden können vielleicht aber auch auf Kulanz hoffen. „Wenn Sie den Strafzettel mit einer Kopie der Rechnung an die angegebene Adresse schicken, sieht diese im Normalfall beim ersten Mal von der Geldforderung ab. Beim nächsten Mal gilt dies aber nicht mehr“, gab die Kassiererin den erbosten Kunden einen Tipp. Einige haben für das Vorgehen des Discounters Verständnis. „Bisher haben hier oft Mitarbeiter der benachbarten Unternehmen auf dem Parkplatz dauergeparkt. Stellflächen waren rar. Heute hat sich die Situation entspannt“, sagt ein Kunde. Auch Buttler kann die Beweggründe nachvollziehen. Er fände eine Schrankenlösung mit einer Stunde umsonst Parken allerdings eine „kundenfreundlichere und weniger fragwürdige“ Lösung.