Weil die Gebühren im Flughafen-Parkhaus so hoch sind, hat ein Landwirt in Stuttgart-Plieningen ein Geschäft gewittert und eine seiner Flächen an Urlauber verpachtet.

Klima und Nachhaltigkeit: Julia Bosch (jub)

Plieningen - Zwischen 40 und 50 Autos täglich hätten auf der Wiese seines Kollegen geparkt, schätzt Michael Gehrung, landwirtschaftlicher Obmann in Plieningen. Zu viel will er nicht verraten, nur: Etwa zwei Monate lang habe ein Bauer aus Plieningen seine Fläche an einen externen Dienstleister vergeben, der auf dem Areal Parkplätze vermietet hat an Urlauber, die vom Stuttgarter Flughafen aus verreisen.

 

Weil die Parkgebühren im Flughafen-Parkhaus hoch sind, suchen viele Urlauber nach günstigen Alternativen. Mittlerweile gibt es mehrere Firmen, die anbieten, das Auto für die Dauer des Urlaubs in der Nähe des Flughafens abzustellen – in der Regel zu deutlich geringeren Preisen als im Flughafen-Parkhaus. Der Anbieter www.ferien-parken.de etwa wirbt mit Preisen ab 47 Euro pro Woche in „unmittelbarer Nähe zum Flughafen“.

Anwohner haben sich über den Parkplatz beschwert

Die Urlauber können sich entscheiden, ob ihr Auto in einer Tiefgarage, einem Parkhaus oder auf Außenparkplätzen abgestellt wird. Außerdem wird das sogenannte Valet Parking angeboten, also dass das Auto während des Urlaubs nicht nur geparkt, sondern zum Beispiel auch gereinigt wird. Um solche Dienste anzubieten, brauchen die Firmen entsprechende Flächen. Ihnen kommen Angebote wie das des Landwirts sicherlich entgegen.

Der landwirtschaftliche Obmann, Michael Gehrung, sieht das alles nicht so streng: „Was der Kollege dort gemacht hat, war nicht in Ordnung und maßlos übertrieben. Andererseits konnte er die Fläche sowieso landwirtschaftlich nicht recht nutzen und hat dort in der Vergangenheit Maschinen abgestellt.“

Die Stuttgarter Stadtverwaltung erlaubt nur unter bestimmten Bedingungen, dass aus Wiesen oder Feldern Parkplätze gemacht werden. Zunächst darf es sich dabei um keine öffentlichen Flächen handeln, es muss also das Privateigentum des Bauern sein. Im Falle des Plieninger Landwirts war es so: Der Großteil des Parkplatzes war Privatfläche, nur der Rand war öffentliches Gelände, da der Gehweg mitgenutzt wurde. „Bei uns haben sich Anwohner über den Parkplatz beschwert, deshalb haben sich Mitarbeiter des Tiefbauamts die Situation angeschaut“, sagt eine Sprecherin der Stadt. „Und es ist so: Den Gehweg darf der Herr nicht als Parkplatz nutzen, seine Privatfläche aber schon.“

Wer Geld verdient, muss ein Gewerbe anmelden

Wenn Landwirte ihre Felder oder Wiesen als Parkplatz vermieten und damit Geld verdienen, müssen sie in der Regel ein Gewerbe anmelden. Im Falle des Plieninger Bauern ist das nicht so einfach zu beurteilen. Zum einen hat der Mann seine Fläche an einen externen Dienstleister vergeben, der die Parkplätze dann an die Urlauber vermietet hat. Und zum anderen muss eben nur dann ein Gewerbe angemeldet werden, wenn jemand tatsächlich einen Gewinn macht. „Wenn der Landwirt beispielsweise fünf Euro pro Fahrzeug am Tag bekommen hat und dieses Geld aber nun nutzt, um die Wiese wieder herzustellen, hat er nicht wirklich einen Gewinn gemacht“, sagt die Pressesprecherin.

Zudem sei eine Gewerbeanmeldung nur dann nötig, wenn der Parkplatz dauerhaft vermietet werde und nicht zum Beispiel nur während der Sommerferien. Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung würden dies weiter beobachten, sagt die Sprecherin. Einen Trend, dass mehrere Stuttgarter Landwirte ihre Flächen an Urlauber vermieten, erkenne man bei der Stadt jedoch noch nicht, sagt sie.

Andrea Lindel, die Bezirksvorsteherin von Plieningen und Birkach, bezeichnet die Angelegenheit in Plieningen als „Hase-und-Igel-Spiel“: Der Verantwortliche, der die Wiese von dem Bauern gepachtet und als Parkplatz vermietet habe, habe sich kurz vor Ablauf der von der Stadtverwaltung gesetzten Frist einen Anwalt genommen, berichtet Andrea Lindel. Sie vermutet, dass der Verantwortliche eine gewisse Erfahrung mitbringe und entsprechend handle. „Beim nächsten Fall kann die Stadt aber schneller reagieren“, verspricht sie.