Der Bezirksbeirat fordert, dass alte Dieselfahrzeuge die Bedarfsumleitungen durch Stuttgart-Vaihingen nicht mehr nutzen dürfen, wenn das Dieselfahrverbot gilt. Den Lokalpolitikern geht es dabei um Gleichberechtigung...

Stadtleben und Stadtkultur : Alexandra Kratz (atz)

Vaihingen - Die Uhr tickt. Ab dem 1. Januar gelten in ganz Stuttgart Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Euronorm 4 und schlechter. Das Ziel ist weniger Feinstaub und damit bessere Luft.

 

Verstehen wird der Vaihinger CDU-Sprecher Ulrich Bayer das Fahrverbot für das gesamte Stadtgebiet nie. Die CDU ist gegen eine solche Regel. Im November forderten die Ortsverbände in Möhringen und Vaihingen ein differenzierteres Vorgehen. Fahrverbote seien auf die belastete Innenstadt zu beschränken, so ihr Plädoyer. Mit einem großflächigen Fahrverbot würden viele Bürger unverhältnismäßig belastet. Die Bevölkerung habe großes Verständnis dafür, mit Bus und Bahn in die Innenstadt zu fahren. Aber warum sie mit ihrem relativ neuen Auto nicht mehr von Vaihingen aus auf die Autobahn oder ins Umland fahren dürften, sei für viele Bürger einfach unverständlich, argumentieren die Christdemokraten. Die beiden Ortsverbände forderten im November, den Fokus zunächst auf eine weitere generelle Reduktion der Feinstaub- und Schadstoffbelastung zu richten.

Bekommen Mitarbeiter des RPs eine Ausnahmegenehmigung?

An den Fahrverboten hat das aber nichts geändert. Nun fordert die CDU, dass diese wenigstens für alle gleichermaßen gelten müssen. Ulrich Bayer hat in der jüngsten Sitzung einen Antrag zu Bedarfsumleitungen und Ausnahmegenehmigungen vorgelegt. Er fordert, dass das Fahrverbot ausnahmslos auch für die Bedarfsumleitungen auf die A  8 und die A 831 gelten soll. Denn diese führen durch Vaihingen und dürften dann von Besitzern älterer Dieselfahrzeuge nicht mehr genutzt werden. Und weil, wer einmal auf die A 831 gefahren sei, nicht mehr wenden könne, müsse das Fahrverbot bereits auf der A 8 angezeigt werden.

„Die Stadtverwaltung wird gebeten, dies rechtzeitig zu veranlassen, beziehungsweise mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem Verkehrsministerium darüber Klarheit zu schaffen“, heißt es in dem Antrag.

Zudem möchte der Bezirksbeirat einen Bericht darüber, welche Vaihinger Bürger und Betriebe eine Ausnahmegenehmigung bekommen können. Zudem interessiert Bayer und seinen Fraktionskollegen, ob die Mitarbeiter des Regierungspräsidiums als Vaihinger Institution in den „Genuss“ einer Ausnahmegenehmigung kommen.

Eine unverhältinismäßige Bevorzugung des Fernverkehrs

In der Antragsbegründung heißt es: „Es kann nicht sein, dass Dieselautos, die nicht in Stuttgart zugelassen sind, dann durch Vaihingen fahren dürfen, wenn sie die offizielle Ausweichstrecke zur Autobahn nutzen. Dies stellt eine unverhältnismäßige Bevorzugung des Fernverkehrs gegenüber den Vaihinger Bürgern dar und führt zu erhöhten Schadstoffbelastungen in Vaihingen.“ Das Regierungspräsidium habe die Möglichkeit und die Pflicht, Bedarfsumleitungen dann so einzurichten, dass keine Dieselautos mit verbotenen Euronormen nach Vaihingen einfahren.

Ulrich Bayer begründet seinen Antrag auch damit, dass das für Vaihingen seit Jahren geltende Lkw-Durchfahrtverbot nicht gilt, wenn die Autobahn mal gesperrt ist. Dann dürfen die großen Laster die Bedarfsumleitungen nutzen. Im zurückliegenden Jahr sei es mehrfach vorgekommen, dass selbst auf der zweiten Querstraße zur Hauptstraße der Verkehr zusammengebrochen sei, weil hunderte Laster sich ihren Weg gesucht haben. Wenn das Fahrverbot kommt, dann „kann es wenigstens genutzt werden, um Durchgangsverkehr zu minimieren“, findet Bayer. Die Lokalpolitiker nahmen den Antrag in ihrer jüngsten Sitzung mehrheitlich an.