Das Landgericht Stuttgart hat einen Mesner einer katholischen Gemeinde vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen. Das mutmaßliche Opfer ist enttäuscht.

Stuttgart - „Ein schöner und wichtiger Erfolg für unseren Mandanten“ sei das Urteil der 40. Berufungskammer des Landgerichts, sagt der Verteidiger Matthias Sigmund. Das Amtsgericht hatte den Kirchendiener noch hinter Gitter geschickt, das Landgericht hat das Urteil nun in zweiter Instanz kassiert – mit einem Freispruch.

 

Das Amtsgericht Stuttgart hatte den Mesner einer katholischen Kirchengemeinde in Stuttgart im Dezember 2018 nach zweitägiger Verhandlung wegen versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung einer Kollegin zu zwei Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Alles über zwei Jahre ist nicht mehr bewährungsfähig, der Mann hätte in den Strafvollzug gemusst. Er ging in Berufung und blieb auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft legte ebenfalls Rechtsmittel ein, sie empfand das Urteil als zu mild.

Frau erstattet erst spät Anzeige

Die Frau, die wie der Angeklagte im Kirchendienst stand, hatte ihrem Kollegen 2017 vorgeworfen, sie sexuell angegangen zu haben. Begonnen hätten die Übergriffe bereits im Jahr 2011 bei einer gemeinsamen Fortbildung. Es sei immer schlimmer geworden. Im Frühsommer 2015 soll der Mesner versucht haben, die Frau in der Küche der kirchlichen Einrichtung zu vergewaltigen. Der Grund für ihre späte Anzeige sei die Angst der Frau um ihren Arbeitsplatz gewesen.

Am 22. Juli vorigen Jahres fand der erste Prozesstag vor dem Landgericht statt. Es sollte ein ungewöhnlich langer Berufungsprozess werden. Erst nach 13 Prozesstagen kam die 40. Kammer jetzt zu ihrem Urteil. „Die Kammer hat das Verfahren sehr gründlich betrieben“, sagt Verteidiger Sigmund – was nicht zuletzt auf seine Verteidigungsstrategie zurückzuführen war. Denn Sigmund hatte gleich am ersten Prozesstag mehr als ein halbes Dutzend Beweisanträge gestellt, die belegen sollten, dass das mutmaßliche Opfer emotional instabil und verhaltensauffällig sei. Der Verteidiger deutete gar an, die Frau leide unter Wahnvorstellungen. Zudem könne er beweisen, dass sein Mandant zur Zeit des mutmaßlichen Vergewaltigungsversuchs überhaupt nicht Deutschland gewesen sei.

Prozess meist hinter verschlossenen Türen

Weite Teile des Verfahrens fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. So bleibt die Frage ungeklärt, warum die Frau ihren Kollegen zu Unrecht beschuldigen sollte. Offenbar hat die Sachverständige, die ein Glaubwürdigkeitsgutachten über die Frau zu erstellen hatte, dazu Hinweise gegeben – nicht-öffentlich hinter verschlossenen Türen. Am Ende plädierte sogar die Staatsanwaltschaft auf Freisprucht. Die Vorsitzende Richterin sagte, sie halte es für möglich, dass da etwas war zwischen dem Angeklagten und der Frau. Das sei aber nicht nachweisbar.

Der Verteidiger Sigmund will das erstinstanzliche Urteil, das seinen Mandanten hinter Gitter gebracht hätte, nicht weiter kommentieren, sagt aber: „Da kann man sehen, unter welch enormem Erledigungsdruck Amtsrichter stehen.“ Michaela Spandau, die die Frau in der Nebenklage vertreten hat, sagt: „Meine Mandantin ist sehr enttäuscht, aber auch froh, dass es vorbei ist.“