Ein Anwohner in der Schlossstraße 75 will eine dort geplante Filiale von Burger King verhindern. Er argumentiert, dass dort das Essen ungesund sei und viele Schüler dort zum Essen gehen werden.

Aus den Stadtteilen: Kathrin Wesely (kay)

S-West - An der Ecke Schloss-/Johannesstraße soll eine Burger King einziehen. Gerhard Cramer hat seine Anwaltskanzlei im selben Gebäude. Und er will keinen Burger-Brater in dem schmucken Quartier mit seinen Altbauten und schnuckligen Cafés und schon gar nicht im selben Haus. Für ihn ist das wie der Fettfleck auf einem Gobelinteppich.

 

Bislang residierte eine Bank im Erdgeschoss des Büro- und Wohngebäudes. Jüngst wurden die Räume an einen Investor verkauft. Die Familie Dobler und Ianniciello GmbH betreibt bereits mehrere Burger-King-Filialen, unter anderem am Marienplatz. Das Geschäftsmodell der Gesellschaft sind die Eröffnung von Fast-Food-Restaurants, deren Erwerb, Entwicklung und Betrieb sowie die Beteiligung an Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind. Das Firmenkonzept ist wie zugeschnitten auf die amerikanische Fastfood-Kette Burger King, die weltweit auf selbstständige Franchisepartner setzt. Die Familie Dobler und Ianniciello GmbH hat bei der Stadt ein Baugesuch eingereicht, weil sie umfängliche bauliche Veränderungen für den künftigen Restaurantbetrieb plant.

Fettfleck auf Gobelinteppich

Unterdessen schrieb Rechtsanwalt Cramer einen Brief an Oberbürgermeister Fritz Kuhn. Cramer führt darin gesundheitliche Bedenken gegen eine Burger-King-Filiale ins Feld: „Es ist offenkundig und wurde von einem der Investoren auch mir gegenüber bestätigt, dass das Gebäude in der Schlossstraße vor allem deswegen als Betriebsstätte ausgewählt wurde, weil sich eine Vielzahl Schulen in der Nähe befinden, und man davon ausgeht, dass sehr viele Schüler das Fast-Food-Angebot nutzen würden.“ Der Rechtsanwalt, ist der Ansicht, dass einem grünen OB, dessen Partei sich einst für den Veggie-Day stark machte, nicht wurst sein darf, wenn Schülern in der Mittagspause Schnellspeisen verfüttert werden. „Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen sind sie sogar gesundheitsschädlich“, heißt es in Cramers Brief. Die Hoffnung des Rechtsanwalts: dass das Baugesuch von der Stadt besonders kritisch geprüft wird.

Cramer befürchtet durch den Fastfoodbetrieb aber nicht bloß eine schleichende Kontaminierung der benachbarten Schülerschaft, sondern zudem eine sukzessive Verwahrlosung des Quartiers durch Leute, die ihren Müll liegen lassen und nachts vor dem Burger-King-Lokal herumlärmen oder durch Park-Rüpel, die ihren Wagen vor Einfahrten abstellen, weil sie rasch noch was zu Essen holen.

Fast-Food-Filiale verschmerzbar

Bezirksvorsteher Reinhard Möhrle hält auch den kulinarischen Mehrwert einer solchen Gaststätte für den Stadtbezirk für eher fraglich: „Der Westen verfügt über eine anspruchsvolle Gastronomie, da passt ein Burger King nicht rein.“ Aufs Ganze gesehen sei das Lokal allerdings verschmerzbar: „Die Eröffnung ist keine Katastrophe.“ Man werde sich damit arrangieren müssen, verhindern lasse sich der Laden sowieso nicht. Ebendies hat die Stadt auch Gerhard Cramer angedeutet. Das Baurechtsamt hat das Schreiben des Rechtsanwalts bereits pariert: Man bewerte den Casus ausschließlich nach bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten, beispielsweise danach, ob der Brandschutz eingehalten wird, nicht etwa nach ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen. „Grundsätzlich ist jedoch eine derartige Nutzung im dortigen Baugebiet zulässig“, so die Behörde.

Cramer streckt im Kampf gegen den Mampf aber noch nicht die Waffen. Dieser Tage will er Klage beim Amtsgericht einreichen. Der Jurist sieht in der Gemeinschaftsordnung, die im Wohnungseigentumsrecht die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander regelt, einen möglichen Hebel, die unliebsamen Pläne der neuen Miteigentümer zu vereiteln. „Ich ziehe das durch, egal, wie gut die Chancen stehen. Wenigstens kann ich dann hinterher sagen, dass ich alles getan habe, was ich tun konnte, um diese Burger-King-Filiale zu verhindern.“ Die Investoren selbst schweigen zu alle dem.