Die Stadtverwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die Erweiterung der Flächen für die Außenbewirtschaftung mindestens zwei weitere Jahre beizubehalten.

Die Stadtverwaltung will den gastronomischen Betrieben die während der Coronapandemie gewährten Vergünstigungen in Form zusätzlicher Flächen für die Außenbewirtschaftung auch weiterhin gewähren. Ihr Vorschlag, das großzügige Aufstellen von Tischen und Stühlen auf öffentlichen Parkflächen, Gehwegen, Plätzen und in Fußgängerzonen, in einem Versuchszeitraum bis März 2025 zu genehmigen, dürfte in dieser Woche im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik sowie im Gemeinderat mehrheitsfähig sein. Eigentlich sollte diese Genehmigung nur bis Ende 2022 greifen.

 

Die Grünen sagen, „gerade in den Sommermonaten sorgen die einladenden gastronomischen Angebote im Außenbereich für ein Flair der belebten, weltoffenen und florierenden Stadt und machen Stuttgart attraktiver“. Vor allem gefällt ihnen die alternative Nutzung von Parkplätzen. Die CDU betrachtet die Außengastronomie als „ein wunderbares Element, um unsere Stadt attraktiv, lebenswert, urban und reizvoll zu machen“. Zahlreiche Gastronomiebetriebe würden durch ihre tägliche Arbeit dazu beitragen, dass Stuttgart so sei, „wie wir es lieben“, sagt Fraktionschef Alexander Kotz. Er fordert die Genehmigung an allen möglichen Orten und grenzt sich damit von den Grünen ab. Ihnen gehe es „meist nicht darum, etwas in unserer Stadt grundsätzlich zum Guten zu verändern“, sondern dies werde immer nur dann gefordert, „wenn dabei gleich auch Parkplätze abgeschafft werden können“.

CDU kritisiert die Grünen für Forderungen

Auch die Freien Wähler sind dafür, die Regelung fortzusetzen, allerdings haben sie Verbesserungsvorschläge. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist das Linksbündnis für den Vorschlag, weil es die aufgestellten Zäune und Einhausungen und generell die Kommerzialisierung des öffentlichen Raums als störend empfindet. Parkplätze könnten durch sogenannte Parklets mit Sitzgelegenheiten für alle genutzt werden.

Die für Genehmigung von Straßenwirtschaften auf Gehwegen relevante Restgehwegbreite ist von der jeweiligen Passantenfrequenz abhängig. Es werden mindestens zwei Meter gefordert, in Ausnahmefällen darf es auch etwas weniger sein; bei hohen Frequenzen wie auf Hauptfuß- und Flanierrouten oder verbindlichen Schulwegen dagegen etwas mehr. Die Praxis hat sich offenbar bewährt: Bei 44 Prozent der Straßenwirtschaften sind die Gehwege breiter als 2,50 Meter, bei einem Drittel sind es zwischen zwei und 2,50 Meter, und nur bei 23 Prozent liegt sie unter zwei Metern. Gemeinsame Geh- und Radwege bleiben tabu.

160 Gastrobetriebe dehnten sich auf Gehwegen aus

Die kommunalen Gestaltungsrichtlinien aus dem Jahr 2007 bestimmen, dass in der Innenstadt die Außenbewirtschaftung einen „engen räumlichen Bezug“ zum Gastrobetrieb haben müsse. Während bis zur Coronapandemie die Erlaubnis nur für den Bereich vor dem Gebäude galt, durften sich die Wirte nun ausdehnen. Davon machten 160 auch Gebrauch. Sie würden es auch weiter gerne tun, um die Ausfälle in der Coronapandemie auszugleichen, zudem müssen viele Unternehmer nun ihre Hilfen zurückzahlen. Die Stadt hat keine Bedenken, solange „Sicherheit und Leichtigkeit“ des Fußverkehrs nicht „übermäßig beeinträchtigt“ und die benachbarten Betriebe nicht gestört würden.

Rund 80 Gaststätten haben von dem Angebot Gebrauch gemacht, Tische und Stühle auf 150 Parkplätze zu stellen, vor allem in den Innenstadtbezirken Süd, West und Ost. Voraussetzung war vor allem, dass die Stellflächen vor der Gaststätte liegen, diese nicht für Taxis oder Menschen mit Behinderungen reserviert sind und nicht in der Nähe von Radwegen, Überwegen, Ampeln oder Bahnübergängen liegen. Die Flächen müssen zu allen Seiten mit Ausnahme des Gehwegs gesichert werden – die Barrikade ist ein Grund, warum das Linksbündnis gegen die Verlängerungsmöglichkeit ist.

Verwaltung prüft jeden Antrag

Jeder Fall wird einzeln geprüft, man entscheide nach „pflichtgemäßem Ermessen“. Das heißt, es werde das öffentliche Interesse am Parkplatz mit dem privaten Interesse des Gastronomen abgewogen. Auf einen Stellplatz kann leichter verzichtet werden, wenn es genügend Parkplätze gibt. Schwieriger wird es dort, wo hoher Parkdruck herrscht, vor allem in Bewohnerparkbereichen. Unabhängig davon, muss in jedem Fall auch eine gaststättenrechtliche Genehmigung beantragt werden, die Anforderungen an das Baurecht und den Lärmschutz stellt. Dazu werden auch die Bezirksbeiräte angehört, deren Votum dann „angemessen“ berücksichtigt werde.

Bisher galt die Genehmigung zur Belegung von Stellplätzen auch in der kalten Jahreszeit, obwohl die Außengastronomie nicht mehr bespielt wurde. Damit sank die Akzeptanz bei den Nachbarn, meint die Stadt und schlägt deshalb vor, die Erlaubnis vom 1. März bis 31. Oktober zu befristen. Die Freien Wähler plädieren für einen Beginn erst am 1. April. Dann stünden die Parkplätze wenigstens fünf, statt nur vier Wintermonate zur Verfügung. Die Erleichterung für die Gastronomen nützt auch der Stadt: Zwar könnten rund 30 000 Euro Parkgebühren wegfallen, dem stünden aber Mehrerträge durch Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren gegenüber, die die Gastronomen bezahlen müssen.