Kurzfristig wurde die Partie zwischen den Stuttgarter Kickers und den SF Dorfmerkingen coronabedingt abgesagt. Das ausgefallene Spiel wird für die Kickers gewertet, rechtskräftig ist das Urteil aber erst nach Ende der Einspruchsfrist.

Stuttgart - Groß war der Ärger bei den Stuttgarter Kickers, als das Oberliga-Heimspiel gegen die Sportfreunde Dorfmerkingen vor gut zwei Wochen sehr kurzfristig wegen Corona-Verdachtsfällen beim Gegner abgesagt wurde. „Wir haben zum Ausdruck gebracht, dass wir unbedingt spielen wollen, die kurzfristige Absage nervt total“, sagte Kickers-Geschäftsführer Matthias Becher damals unserer Redaktion.

 

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Die Degerlocher reagierten und zogen vors Sportgericht des Württembergischen Fußballverbands (WFV) – mit Erfolg. Am Dienstagvormittag fiel die Entscheidung – das Spiel wird 3:0 für die Kickers gewertet. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht. Die Sportfreunde aus Dorfmerkingen haben nun zehn Tage Zeit, Einspruch vor dem Berufungsgericht einzulegen. Erst dann werden die drei Punkte den Kickers in der Tabelle zugesprochen. „Wir werden uns vereinsintern am Donnerstag beraten, diesen Gesprächen will ich nicht vorgreifen“, sagte Dorfmerkingens Trainer Helmut Dietterle gegenüber unserer Redaktion. Von einer Geldstrafe für den Club vom Härtsfeld sah der WFV ab.

Mit dem Sieg am Grünen Tisch würden die Blauen den Rückstand auf Tabellenführer SGV Freiberg wieder auf zwei Punkte verkürzen. Ob die Kickers Schadensersatzansprüche aufgrund eines möglicherweise schuldhaften Nichtantretens des Gegners (Pflichtverletzung) geltend machen, ist offen.

Verschärfung der Kriterien

Nach Angaben der Sportfreunde sollen am Tag vor dem Spiel die Antigen-Schnelltests bei zwei Spielern positiv gewesen sein. Vor der geplanten Abreise nach Stuttgart soll dann noch ein weiterer positiver Test dazugekommen sein. Daher bat der Verein um eine kurzfristige Absage des Spiels – der Bitte kam der Verband schließlich nach.

Vergangenen September hatte der WFV die Kriterien für Spielabsetzungen jedoch geschärft. Wörtlich heißt es: „Im Grundsatz gilt eine Mannschaft ab sofort als spielfähig, solange sie über mindestens 16 Spieler verfügt. Zum Kader der theoretisch verfügbaren Personen werden alle Spieler gezählt, die in der laufenden Saison bereits auf dem Spielbericht standen. Abgezogen werden mit Covid-19 infizierte Spieler. Nicht immunisierte Fußballer, die sich in Quarantäne befinden, zählen hingegen genau wie Verletzte oder Gesperrte zum Kader.“