Die Grünen im Bezirksbeirat wünschen, dass in die ehemalige Flüchtlingsunterkunft eine Kita einzieht. Die Stadt schließt jedoch aus, dass die Gebäude an der Zazenhäuser Straße 92 umgenutzt werden.

Rems-Murr: Chris Lederer (cl)

Zuffenhausen - „Ihr Antrag ist rechtlich nicht durchführbar und geht somit ins Leere“, wandte sich Bezirksvorsteher Gerhard Hanus in einer Bezirksbeiratssitzung jüngst an die Fraktion der Grünen. Die hatte einen Antrag gestellt mit dem Ziel, dass die Flüchtlingsunterkunft an der Zazenhäuser Straße nicht abgerissen wird. Stattdessen solle die Stadt ermöglichen, dass in die Räume eine Kindertagesstätte einzieht. Ein örtlicher Betreiber einer Kindertagesstätte hatte diesbezüglich Interesse bekundet.

 

„Wir beantragen, dass die Verwaltung umgehend prüft, ob, beziehungsweise wie eine baurechtlich zulässige Nutzung der Systembauten für eine Kita-Nutzung zu ermöglichen ist“, fordern die Grünen. In Stuttgart herrsche ein riesiger Mangel an Kita-Plätzen und weitere freie Flächen stünden kaum zur Verfügung. Die Systembauten seien für 3,5 Millionen Euro erstellt worden und sollten nun abgerissen werden, was weitere Kosten verursache. Wenn die Stadt Eigentümerin des Gewerbegrundstücks ist, warum werde die Chance nicht genutzt für circa 100 bis 120 Kinder Betreuungsplätze zu schaffen, fragen die Grünen. Es sollten zunächst alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um dieses „wirtschaftlich und ökologisch fragwürdige“ Vorgehen zu vermeiden und die Systembauten einer weiteren Verwendung zuzuführen.

Geltendes Baurecht schließt eine Kita aus

Bezirksvorsteher Hanus machte deutlich, dass das geltende Baurecht an der Zazenhäuser Straße 92 keine Nutzung einer Kita zulasse und die Gebäude an der besagten Stelle nur ausnahmsweise gestattet wurden. „Wir waren damals seitens der Stadt unter ziemlichem Druck, die Plätze für Flüchtlinge zu schaffen“, erklärte er. Obwohl der geltende Bebauungsplan auf dem Grundstück eigentlich ein Gewerbegebiet vorsieht und eine Flüchtlingsunterkunft daher grundsätzlich nicht zulässig war, habe man vorübergehend eine Genehmigung erhalten. Auch habe es zunächst Einwände von Nachbarn gegeben. Diese seien nach langen Verhandlungen mit den Anwohnern ausgeräumt worden, allerdings nur unter der Bedingung, dass die Systembauten nur einen befristeten Zeitraum stehen bleiben dürfen und danach abgerissen werden. „Die Stadt hat sich mit Unterschrift von Herrn Oberbürgermeister Kuhn dazu verpflichtet, das Grundstück maximal fünf Jahre ab Inbetriebnahme für die Flüchtlingsunterkünfte zu betreiben und keine Verlängerung der Nutzung vorzunehmen“, sagte Hanus. „Diese Verpflichtung besteht nach wie vor, ebenso die zum Rückbau der Gebäude.“

Der Kita-Betreiber ist längst informiert

Dem Interessent für die Kita sei all dies seit längerem bekannt. Das Grundstück werde von der Stadt zum Verkauf angeboten, daran könne er sich beteiligen, wie alle anderen Bürger auch. „Allerdings weist das Baurechtsamt darauf hin, dass bei dieser städtebauplanerischen Grundlage eine Kita in diesem Gebiet nicht zulässig ist“, ergänzte Hanus. „Es bestehen also zahlreiche Hürden!“

In der abschließenden Abstimmung wurde der Antrag der Grünen daraufhin mehrheitlich abgelehnt.