Ein 36-Jähriger und seine 42 Jahre alte Freundin sind wegen 14 Einbrüchen zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Der Mann muss für sechs Jahre und drei Monate, seine Komplizin für dreieinhalb Jahre hinter Gitter.

Kirchheim - Die 18. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat gegen einen 36-Jährigen und dessen 42 Jahre alte Freundin hohe Haftstrafen wegen Einbruchs verhängt. Der Angeklagte muss für sechs Jahre und drei Monate hinter Gitter, wobei ein früheres Urteil in das Strafmaß mit einbezogen wurde. Seine Komplizin wurde zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass eine Serie von 14 Einbrüchen im Raum Kirchheim auf das Konto der beiden Angeklagten geht.

 

Im großen Stil auf Beutezug

Demnach sind sie zwischen dem 21. Januar und dem 19. Februar dieses Jahres in Häuser und Wohnungen eingestiegen und haben dort im großen Stil Beute gemacht. Ihnen wurden Einbrüche in Kirchheim, Bissingen, Owen, Lenningen, Dettingen, Nürtingen und Oberboihingen zugeordnet.

Bevorzugt nahmen die Diebe wertvollen Schmuck, teure Uhren und Bargeld mit. Aber auch Laptops, Smartphones, Kameras, Ferngläser und Bohrmaschinen waren vor ihnen nicht sicher. Sogar Pralinen, Parfüms, Zigarillos, eine Sonnenbrille, ein vergoldetes Feuerzeug und nahezu wertlose alte Reichsmark-Noten sollen sie gestohlen haben. Viele der Beutestücke fand die Polizei bei einer Durchsuchung in der Wohnung der Frau im Lenninger Tal wieder.

Belastende Spurenlage

Doch das war nicht die einzige Spur, die auf ihre Täterschaft hindeutete. Weggeworfene Gegenstände, die offenbar nicht gewinnbringend zu veräußern waren, ließen ebenfalls auf die Angeklagten schließen. So fanden sich beispielsweise auf einer Geldkassette Fingerabdrücke des 36-Jährigen und eine DNA-Spur am Tragegriff einer Plastiktüte wies auf die 42-Jährige hin. Weiter waren Fußspuren an diversen Tatorten gesichert worden, die die gleiche Größe und den gleichen Musterverlauf wie die beim Angeklagten sichergestellten Sportschuhe aufwiesen.

Die beiden verurteilten Einbrecher – sie ist Serbin, er stammt aus Bosnien-Herzegowina – waren als Asylbewerber nach Deutschland gekommen. Das Verfahren der Frau ist noch nicht abgeschlossen, sein Antrag war bereits abgelehnt worden.