Im Terrorprozess gegen einen syrischen Flüchtling sind am Mittwoch in Stuttgart die Plädoyers gesprochen worden. Die Bundesanwaltschaft glaubt dem Angeklagten nicht.

Stuttgart - Im ersten Terrorverfahren gegen einen syrischen Flüchtling in Deutschland pocht die Bundesanwaltschaft auf eine Verurteilung des Angeklagten. Der Prozess am Oberlandesgericht Stuttgart seit fast einem Jahr habe bewiesen, dass der Angeklagte 2013 mindestens vier Wochen lang an der Entführung eines kanadischen UN-Mitarbeiters in Syrien beteiligt war, hieß es im Plädoyer am Mittwoch im Gerichtsgebäude am Gefängnis Stammheim. Den Angaben des Angeklagten, nur eine Art Hausmeister am Ort der Entführung gewesen zu sein, könne man keinen Glauben schenken. Zur Höhe der Strafe hat sich die Bundesanwaltschaft noch nicht geäußert.

 

Der Vorwurf: Kriegsverbrechen und Terrorhilfe

Dem Syrer, der 2014 als Flüchtling nach Deutschland kam, werden Kriegsverbrechen und Terrorhilfe vorgehalten. Als Terrorist der Vereinigung Dschabhat al-Nusra, die der Al-Kaida nahesteht, soll er die Geisel bewacht und bedroht haben. Der Entführte erkannte ihn später als einen seiner Peiniger. Dschabhat al-Nusra gilt als radikal-islamistische Organisation. Ihr Ziel ist es, den syrischen Machthaber Baschar al-Assad zu stürzen und einen auf islamischem Recht basierenden Gottesstaat zu errichten. Die Bundesanwaltschaft bringt sie mit mehr als 1500 Anschlägen mit 8700 Todesopfern in Verbindung. Aktuell soll sie über 4000 bis 6000 Milizionäre verfügen.

Nach den weiteren Planungen des Gerichts, wird am 13. September die Verteidigung plädieren. Das Urteil könnte dann am 20. September gesprochen werden.