Wer sein Handy mit Vertrag gekauft hat, den erwarten künftig Verbesserungen. Aber im kommenden Monat tut sich noch einiges mehr. Ein Überblick, was teurer, günstiger oder besser wird.

Psychologie/Partnerschaft: Florian Gann (fga)

Vor allem im Bereich Telekommunikation tut sich im Monat Dezember etwas: Handyverträge verlängern sich nicht mehr automatisch, wenn die Internetbandbreite nicht eingehalten wird, kann gekündigt werden. Cookies werden uns noch mehr fordern und die Bahn wird ein paar besonders schnelle Verbindungen starten.

 

Rezeptpflichtige Arzneimittel werden teurer

Fertigarzneimittel werden ab 15. Dezember 20 Cent (plus Mehrwertsteuer) mehr kosten, wie etwa die Deutsche Apotheker Zeitung berichtet. Der Zuschlag soll direkt in pharmazeutische Dienstleistungen fließen, zum Beispiel werden Nacht- und Notdienste damit finanziert.

Handyverträge sind einfacher kündbar

Wer schon mal verpasst hat, einen Handyvertrag rechtzeitig zu kündigen, weiß, wie ärgerlich das ist: Zeitpunkt verpasst und schon ist man wieder für zwei Jahre im Vertrag gefangen. Ab Dezember ist das aber Geschichte. Ist die Mindestvertragslaufzeit vorbei, müssen Kundinnen und Kunden ihren Tarif künftig monatlich kündigen können. So regelt das das neue Telekommunikationsgesetz. Das gilt nicht nur für neue, sondern auch für bereits laufende Verträge – und neben dem Handy auch für Internet und Festnetz.

Noch einen Vorteil hat das neue Telekommunikationsgesetz für Kundinnen und Kunden: Stellt ein Anbieter nicht die versprochene Bandbreite zur Verfügung (ist das Internet also langsamer als angegeben), kann man kündigen oder weniger bezahlen. Allerdings muss man als Verbraucherin die Einschränkung nachweisen, wie die Verbraucherzentrale NRW schreibt. Dazu soll es auch Entschädigungen bei Telefon- oder Internetausfällen geben, wenn der Anbieter die Störung nicht in zwei Tagen behebt.

Anrufe bei 0180-Nummern werden günstiger

Wenn etwas nicht funktioniert und man Hilfe braucht, kann man die Service-Hotlines oft über 0180-Nummern erreichen – und das ist teuer. Vom Handy aus zahlte man bisher 42 Cent pro Minute. Ab Dezember kostet ein Anruf dann aber nur noch zwischen 6 Cent pro Anruf und 20 Cent pro Minute, unabhängig davon, ob man vom Handy oder Festnetz anruft. Eine Übersicht der Preise findet man bei der Bundesnetzagentur (für die Nummern 0180 1 bis 5 hier, und für 0180 6 und 7 hier). Auch das geht auf die Änderung des Telekommunikationsgesetzes zurück.

Privatsphäre und das Cookie-Gesetz

Die meisten Homepages haben bereits einen Cookie-Banner, den man beim Besuchen der Seite bestätigen muss. Ab 1. Dezember müssen ausnahmslos alle Webseiten mit einem Banner auf Cookies hinweisen. Wer sich nicht daran hält, kann mit einem Bußgeld belegt werden. Und: Bei den Cookie-Bannern dürfen vorab keine Haken gesetzt sein. Nutzerinnen und Nutzer müssen die Haken selbst setzen – man hat also die Wahl, wie viele Daten von sich gesammelt werden. Das ist Teil des Telekommunikations-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG), das mit 1. Dezember in Kraft tritt.

Mehr Geld auf dem Pfändungsschutzkonto

Wer verschuldet ist, hat ab dem 1. Dezember mehr Möglichkeiten, Geld auf einem Pfändungsschutzkonto anzusparen. Ab Dezember wird die Frist von nicht verbrauchten, pfändungsfreien Guthaben von einem auf drei Monate verlängert. Das soll dazu dienen, sich mehr Geld ansparen zu können. Neu ist zudem, dass der Pfändungsschutz auch bei Pfändungen auf Gemeinschaftskonten gilt.

Pfändungsschutzkonto dient dazu, während einer Kontopfändung Zugriff auf einen unpfändbaren Teil des Geldes zu haben. Das dient dazu, laufende Kosten wie Miete und Lebensunterhalt damit zu bezahlen. Geschützt ist dort prinzipiell ein Betrag von 1253 Euro pro Monat bei Einzelpersonen. Das soll verhindern, dass man nach einer Pfändung Sozialleistungen beantragen muss. Jeder Inhaber eines Zahlungskontos kann von seiner Bank verlangen, dieses in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln.

Winterfahrplan bringt schnellere Bahnverbindungen

Bei der Deutschen Bahn gilt ab dem 12. Dezember der Winterfahrplan. Dann sollten weitere ICE-Sprinter-Züge die Großstädte schneller miteinander verbinden, zum Beispiel dreimal täglich zwischen Köln und Berlin ohne Zwischenhalt. 3:55 Stunden soll das dauern. Etwa gleich schnell ist ein Frühsprinter zwischen Frankfurt und Hamburg oder ein Abendsprinter zwischen München und Berlin unterwegs. Zudem gibt es neue Verbindungen ins Ausland.

Impfung für Kinder von 5 bis 11 Jahren

Die Europäische Arzneimittelagentur EMA hat am Donnerstag das Vakzin von Biontech für Kinder zugelassen – es ist der erste Impfstoff innerhalb der EU für Kinder in diesem Alter. In Deutschland wird sich das erst später auswirken: Ab 20. Dezember sollen 2,4 Millionen Impfdosen bereit stehen, sagte der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). In den Monaten danach sollen weitere Impfdosen folgen. Ob es dann schon eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) gibt, ist noch unklar. Man wolle diese bis Jahresende geben, hieß es.