Sorgerecht

Neben Vermögensfragen spielt bei minderjährigen Kindern natürlich auch das Sorgerecht eine wichtige Rolle. Verstirbt Vater oder Mutter, ist der überlebende Elternteil im Normalfall allein sorgeberechtigt. „Das Testament von Eltern sollte aber immer so gestaltet sein, dass es auch dann noch funktioniert, wenn das Kind allein zurückbleibt“, rät der Münchener Erbrechtsexperte Maximilian von Mettenheim. Denn es gibt schließlich auch Fälle, in denen Eltern zeitgleich sterben – etwa bei einem Verkehrsunfall. Dann geht es um ganz fundamentale Fragen: zum Beispiel, wer sich um das Kind kümmern und wo es leben soll. Über diese Fragen entscheidet zwar grundsätzlich das Familiengericht. Die Richter beachten dabei aber die in einem Testament oder auch einer Sorgerechtsverfügung geäußerten Wünsche der Eltern.

Vormundschaft

Haben die Eltern ihre Vorstellungen nicht zu Papier gebracht, beauftragt das Familiengericht in aller Regel nahe Verwandte mit der Vormundschaft. Allerdings können die Richter auch die Unterbringung der Kinder in einem Heim oder in einer Pflegefamilie verfügen. Die weitverbreitete Annahme, dass die Taufpaten im Todesfall der Eltern automatisch das Sorgerecht für ihr Patenkind erhalten, ist falsch. Das Patenamt hat lediglich eine kirchlich-gesellschaftliche und keine juristische Funktion.