Die tödliche Messerattacke am Rande des Chemnitzer Stadtfestes hat wochenlang für Schlagzeilen gesorgt. Der Prozess zog kaum weniger Aufmerksamkeit auf sich. Nun hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung getroffen.

Leipzig - Gut 20 Monate nach dem tödlichen Messerangriff von Chemnitz am Rande des Stadtfestes ist das Urteil rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen, wie der BGH am Freitag mitteilte. Das Landgericht Chemnitz hatte 2019 einen Syrer wegen des tödlichen Angriffs auf einen 35-jährigen Deutschen zu neuneinhalb Jahren Haft wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

 

In der Folge der Messerattacke war es in der Stadt zu rassistisch motivierten Übergriffen gekommen, die mehr als das Verbrechen selbst auch auf internationaler Ebene ein Schlaglicht auf Chemnitz warfen. Nach einem rund fünfmonatigem Prozess mit 19 Verhandlungstagen kam die Schwurgerichtskammer des Landgerichts dann zu der Überzeugung, dass der angeklagte Alaa S. am 26. August 2018 gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker den deutschen Staatsbürger Daniel H. erstochen hat. „Es besteht kein Zweifel an der Schuld des Angeklagten“, hatte die Vorsitzende Richterin Simone Herberger damals erklärt.

Die Verteidigerin hatte der Kammer Befangenheit vorgeworfen

Alaa S. hatte eine Tatbeteiligung bestritten, während des Prozesses aber geschwiegen. Nach seinem mutmaßlichen Mittäter wird weiterhin weltweit gefahndet. Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig schloss sich nun der Urteilsbegründung an. „Die Überprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben“, hieß es. Insbesondere habe der Bundesgerichtshof die Beweiswürdigung zu der zentralen Frage, ob der bestreitende Angeklagte der Täter war, als rechtsfehlerfrei angesehen. Die Ausführungen des Landgerichts dazu seien weder lückenhaft, noch unklar oder widersprüchlich, sie verstießen nicht gegen Denkgesetze oder gesichertes Erfahrungswissen.

Verteidigerin Ricarda Lang hatte der Kammer Befangenheit vorgeworfen. Das Gericht sei „nicht unbeeinflusst“ von den politischen Verhältnissen in Chemnitz gewesen. Der BGH kam nun aber zu der Überzeugung, dass das Landgericht seine Überzeugungsbildung von der Täterschaft des Angeklagten vielmehr auf eine Vielzahl von ineinandergreifenden Zeugenaussagen und objektiven Befunden gestützt habe.