Durch eine Betonplatte wird Mitte November eine Kölnerin auf der A3 in ihrem Wagen erschlagen. Nach Erkenntnissen des NRW-Verkehrsministeriums sollen Behörden-Versäumnisse mindestens „mitursächlich“ für den tödlichen Unfall gewesen sein.

Düsseldorf - Behörden-Versäumnisse sollen nach Erkenntnissen des NRW-Verkehrsministeriums mindestens „mitursächlich“ für den tödlichen Unfall mit einer Betonplatte auf der Autobahn 3 bei Köln gewesen sein. Laut einem Bericht an den Landtag kam es beim Landesbetrieb Straßen.NRW zu Fehlern bei Prüf- und Abnahmeprozessen der Schallschutz-Konstruktion. So hätte die Platte laut Ministerium nie eingebaut werden dürfen. Auch danach kam es demnach zu Fehlern. Die Betonplatte hatte Mitte November eine Kölnerin (66) in ihrem Wagen erschlagen.

 

Das Verkehrsministerium hatte bereits kurz nach dem Vorfall eine fehlerhafte Verankerung der Betonplatte in der Schallschutz-Konstruktion als Ursache ausgemacht. „Anders als zunächst nach dem Unfall angenommen, musste nach Auswertung der Bauakten festgestellt werden, dass diese nicht richtlinienkonforme Befestigung einiger Lärmschutzelemente der örtlich zuständigen Bauüberwachung des Landesbetriebes bekannt gewesen war“, heißt es im aktuellen Bericht des Verkehrsministeriums.

Die improvisierten Verankerungen seien im Juli 2008 vier Wochen vor dem Einbau der Platten aufgefallen und die Baufirma per E-Mail gefragt worden, ob sie die sichere Statik nachweisen könne. Ohne eine Antwort darauf wurden die Betonplatten in der Nacht zum 28. August 2008 eingebaut und die Strecke Stunden später feierlich eröffnet.

Keine Prüfung durch Dritte

Die Abnahme sei nur unter Vorbehalt erfolgt. Nachdem die Firma nicht antwortete, habe man - so das Fazit des Berichts - irgendwann auch nicht mehr nachgefragt. Auch eine Prüfung durch Dritte habe es nicht gegeben. Die Firma meldete 2013 Insolvenz an.

In den kommenden Jahren sei es zu weiteren Fehlern gekommen: So habe der Landesbetrieb „bei den betroffenen Stützwänden die Hauptprüfungen nach DIN 1076 nicht regelkonform durchgeführt“, schreibt das Ministerium. Weder im Herbst 2008 noch 2013 habe man die fehlerhaften Verankerungen bemerkt, da man nicht - wie vorgeschrieben - auch hinter die Platten geguckt habe. werden.